22-2011

Sauberkeit und Pflege der Treppe und Brücke am Busbahnhof Poppenbüttel gewährleisten Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1657.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.28

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, den o.g. Brückenbereich inklusive aller Treppenanlagen und Zugänge sowie der Fahrstuhlanlagen am S-Bahnhof Poppenbüttel Richtung Busbahnhof Wentzelplatz und Stormarnplatz durch die jeweils verantwortlichen Stellen ordnungsgemäß instand zusetzen und zu reinigen sowie eine regelmäßige und dauerhafte Pflege der Anlage zu gewährleisten.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die SRH ist für die Reinigung der Treppenanlagen des Brückenbauwerks zum Busbahnhof Wentzelplatz bzw. zum Stormarnplatz zuständig. Der SRH-Zuständigkeitsbereich ist vor Ort eindeutig durch die vorhandenen Dehnungsfugen aus Gummi auf der Brücke erkennbar. Ab diesem Punkt beginnt nach dem Kenntnisstand der SRH die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG (DB).

Die Reinigung der Treppenstufen erfolgt durch die SRH dreimal wöchentlich. Im Umfeld der beiden Plätze wird die Gehwegreinigung ebenfalls dreimal wöchentlich durchgeführt. Die Fahrbahnreinigung erfolgt einmal wöchentlich.

Darüber hinaus findet eine fünfmal wöchentliche Leerung der Papierkörbe statt. Im Rahmen dieser Touren wird auch regelmäßig der Zustand des Umfelds kontrolliert, sodass bei Bedarf kurzfristig reagiert werden kann.

Anlässlich des vorliegenden Beschlusses hat die SRH den Sauberkeitszustand umfassend bewertet und zusammenfassend dokumentiert. Aus Sicht der SRH ist das Bauwerk mit Ausnahme einzelner Auffälligkeiten im Umfeld, die nicht in der Reinigungszuständigkeit der SRH liegen als sauber zu bewerten.

Die regelmäßige Reinigung in den Zuständigkeitsbereichen der SRH erfolgt im Rahmen der bestehenden Leistungsbeschreibung und Reinigungsfrequenz. Sie wird als ausreichend angesehen. Wie auch in der Vergangenheit sind nach Einschätzung der SRH daher keine zusätzlichen anlassbezogenen Aufwendungen notwendig.

Die Beschlussempfehlung wurde damit aufgegriffen.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die unterschiedlichen Teil-Anlagen des S-Bahnhofs Poppenbüttel (z. B. Bahnsteig, Zugangs- und Treppenanlagen) befinden sich in unterschiedlichen Bauwerkszuständigkeiten.

Die konstruktiven Teilbauwerke in der Verantwortung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) werden im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen bzw. nach besonders aufkommendem Bedarf gereinigt. Die Reinigung der Entwässerungsrinnen erfolgt zweimal jährlich und die der Trummen (Straßenablauf)erfolgt viermal jährlich im Auftrag des LSBG durch Dritte. Für die Reinigung der Wegefläche im Bereich dieser konstruktiven Bauwerke ist das Bezirksamt und die Stadtreinigung verantwortlich. Die Entfernung von Graffiti, Plakaten oder Aufklebern erfolgt, wenn diese sexistische, rassistische oder politische Inhalte aufweisen.

Zusätzlich werden im Zuge der Bauwerksprüfung auch Schäden aufgenommen und im Rahmen der Bauprogrammplanung verarbeitet und gesamtstädtisch priorisiert. Anhand dieser Prioritäten werden die benötigten Instandsetzungsmaßnahmen in Hamburg nacheinander abgearbeitet.

r den Teil in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG teilte diese mit, dass die DB InfraGO AG an dieser Station täglich vor Ort ist zur Beseitigung vonMüll und der Entleerung von Abfallbehältern (Montag bis Sonnabend 2x täglich und Sonntag 1x).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.28
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Wentzelpl. Stormarnpl.

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