21-7202

Sarenweg - Sicherheitsmaßnahmen (bzgl. Drs. 21-6943) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-7055)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.06.2023
08.06.2023
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge prüfen,

1. ob der Holzgitterzaun, der sich linksseitig des Wanderwegs an einer steilen Böschung vor

der Brücke befand, wieder aufgestellt werden kann.

2. ob der Wanderweg gewidmet ist bzw. im Falle einer Verneinung diesen zu entwidmen und

die Beschilderung ggf. zu aktualisieren – z.B. mit einem Schild „Zum Sarenweg“.

3. ob eine barrierefreie Querungsmöglichkeit in der Straße Alsterblick (am Anfang/Ende des

Wanderwegs), bspw. durch eine Bordsteinabsenkung, eingerichtet werden kann.

4. ob das Geländer zwischen der Straße Alsterblick und Wanderweg durch eine integrierte

Beleuchtung ergänzt werden kann.

5. die Punkte 5. bis 7. der Eingabe Drs. 21-6943.

6. ob in der Nähe zur Bushaltestelle „Alsterblick“ Abstellmöglichkeiten für Fahrräder installiert

werden können.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

zu 1.: Entlang der hohen Böschung wird auf ca. 55m eine neue Absicherung eingebaut. Wie bereits an der Brücke erfolgt dies als Fußgängerschutzgitter aus Metall.

 

zu 2.: Der Weg ist für den allgemeinen Fußverkehr gewidmet.

 

zu 3.: Gegen eine ungesicherte Querungsmöglichkeit auf Höhe des Sarenwegs bestehen beim Bezirksamt keine Bedenken. Eine Umsetzung könnte noch in 2023 erfolgen.

 

zu 4.: Eine integrierte Beleuchtung ist im Rahmenvertrag nicht enthalten und kann somit, auch aus Unterhaltungsgründen, nicht umgesetzt werden.

 

Zu 5.1.: Aufgrund der bereits steilen Böschung im Brückenbereich und einer Aufschüttung von ca. 0,5 m – 1,00 m, ist eine Ausführung im Rahmen der Unterhaltung nicht möglich. Dies müsste ins Arbeitsprogramm des Fachamtes aufgenommen werden.

 

zu 5.2.: Eine dringende Sanierungsnotwendigkeit des Weges kann nicht bestätigt werden. Vor Ort konnten leichte bauliche Mängel festgestellt werden, welche in der regelmäßigen Begehung unter Beobachtung gehalten und ggf. reguliert werden.

 

zu 5.3.: Hier handelt es sich um eine private Hecke, der Eigentümer wird durch das Bezirksamt zum Rückschnitt aufgefordert. Ein Tiefenrückschnitt ist erst wieder ab Oktober möglich.

 

zu 6.: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder können im Bereich der Bushaltestelle eingerichtet werden. Es sollte eine gemeinsame Ausführung mit der barrierefreien Querung angestrebt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.