21-8020

Sanierung und Anmietung / Gymnastikraum in der Sporthalle Gropiusring

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 22.11.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

In der Sporthalle Gropiusring in Steilshoop gibt es einen Gymnastikraum (99 qm), der derzeit nicht genutzt werden kann, weil seine baulichen Gegebenheiten nicht den aktuellen Brandschutzverordnungen entsprechen. Um diesen Raum nutzbar zu machen, müssten im Wesentlichen eine Notausgangstür eingebaut und der Hallenboden auf die gleiche Höhe wie die Außenfläche gebracht werden. Gegenwärtig wird dieser Gymnastikraum von der Schulbau Hamburg (SBH) als Lager genutzt.   

 

Das Haus der Jugend Steilshoop, dessen Räumlichkeiten in direkter Nachbarschaft zu dieser Sporthalle liegen, hat großes Interesse bekundet, diesen Raum für Bewegungsangebote nutzen zu wollen. Entsprechende Räumlichkeiten stehen der Einrichtung im Quartierszentrum nicht zur Verfügung.

 

Auch nach Einschätzung der Verwaltung ist der Bedarf an einem zusätzlichen Bewegungsraum groß.

 

Daher hat sich das Bezirksamt mit Vertretern von SBH zusammengesetzt und mögliche Nutzungsbedingungen erörtert. Die Sporthalle soll in 2024 grundsaniert werden. In diesem Zuge könnten oben benannte bauliche Maßnahmen erfolgen. Um langfristig Mietkosten einzusparen, bestünde gegenwärtig die Möglichkeit sich an den Baukosten zu beteiligen. Wenn das Bezirksamt die Finanzierung der oben genannten Maßnahmen übernehmen würde, kämen Baukosten in Höhe von knapp 49.000,- € auf das Bezirksamt zu. Im Gegenzug würden sich die Kosten für die Nettokaltmiete (NKM) auf 217,80€ pro Monat (2,20 € pro qm) reduzieren. Ohne Baukostenbeteiligung würden diese bei 501,93€ (5,07€) liegen. Differenz NKM: 284,13€ (501,93€ - 217,80€)

 

Daraus ergibt sich bei einem langfristigen Mietvertrag von 20 bzw. 25 Jahren folgendes Rechenbeispiel:

 

 

Baukostenbeteiligung

49.000,- €

Differenz NKM bei einer Laufzeit von 20 Jahren

284,13 X 12 X 20

68.190,- €

Differenz NKM bei einer Laufzeit von 25 Jahren

284,13 X 12 X 25

85.240,- €

 

Die einmaligen Kosten liegen bei knapp 47.000,- €. Die Differenz der Nettokaltmiete beträgt nach 20 Jahren 68.190,- € und nach 25 Jahren 85.240,- €. Die Baukostenbeteiligung würde sich nach gut 14 Jahren Laufzeit amortisieren. (49.000 / 12 / 284,13 = 14,37 Jahre).

 

Dem Bezirksamt Wandsbek liegt ein Mietvertragsentwurf von der SBH vor, der gegenwärtig vom ISZ (Immobilien Service Zentrum GmbH) geprüft wird. Das ISZ vertritt das Bezirksamt gegenüber Dritten bei Mietangelegenheiten.

 

Die SBH benötigt bis Ende 2023 eine verbindliche Rückmeldung, ob die benannten Maßnahmen in den Gesamtsanierungsplan der Sporthalle einfließen soll. Da es bis Jahresende keine weitere Sitzung des JHA geben wird, schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: Bei positivem Prüfungsergebnis des Mietvertragsentwurfs durch das ISZ wird das Bezirksamt Wandsbek der SBH rückmelden, die benannten Maßnahmen bzgl. des Gymnastikraums bei dem Gesamtsanierungsvorhaben der Sporthalle mit einzuplanen.

 

Um bei möglichen Preissteigerungen eine Zweitbefassung des Ausschusses zu vermeiden, wird der Ausschuss gebeten bis zu 55.000,- €r die Nutzbarmachung des Gymnastikraums zu bewilligen. 

 

Es sind ausreichend Mittel in dieser Höhe auf der Finanzposition `konsumtive Mittel / kommunale OKJA´ vorhanden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.