Sanierung des U-Bahnhofs Farmsen: Neubau der Fahrgastunterstände sicherstellen! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
Letzte Beratung: 18.04.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.40
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-8681) im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 11.04.2024.
- Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Der Umbau des Bahnhofsumfeldes in Farmsen wird zeitnah erfolgen - damit wird sich die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich verbessern. Es ist durch den Umbau des Bahnhofsumfeldes eine Entzerrung der aktuell räumlich angespannten Situation zwischen Fußgängern, Radfahrern, Autofahrern und hvv-Fahrgästen geplant. Dazu werden im Umfeld des U-Bahnhofs Farmsen sechs neue Teilbereiche der Bushaltestelle U Farmsen entstehen.
Es muss sichergestellt werden, dass jede der sechs Bushaltestellen über einen ausreichend dimensionierten Fahrgastunterstand verfügt. Schon heute sind die Bushaltestellen am U-Bahnhof Farmsen hoch frequentiert. Während Schlechtwetter-Phasen sind die heutigen Fahrgastunterstände meistens überbelegt und es wird Schutz unterhalb der U-Bahnbrücke gesucht, was durch die aktuellen Planungen und der damit verbundenen Wegebeziehung zwischen Bushaltestelle und U-Bahnbrücke nicht mehr möglich ist.
Bei früheren Straßenbauplanungen kam es mitunter vor, dass in den Plänen zwar Standorte für Fahrgastunterstände eingezeichnet waren, sich nach Abschluss der Bauarbeiten aber herausstellte, dass die Fahrgastunterstände dort gar nicht aufgestellt werden können, weil zum Beispiel Leitungstrassen im Weg liegen. Es muss deshalb dafür Sorge getragen werden, dass bei der Straßenbauplanung die Standorte der Fahrgastunterstände verbindlich festgelegt werden und auch mit den Leitungsplanungen abgestimmt sind, damit es nicht im Nachhinein böse Überraschungen gibt und Fahrgastunterstände gar nicht oder erst mit deutlicher Verspätung, deutlich höherem Aufwand oder mit Abstrichen bei der Wahl des optimalen Standorts aufgestellt werden können.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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