21-9055

Sanierung des U-Bahnhofs Farmsen: Neubau der Fahrgastunterstände sicherstellen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8681.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 14.11.2024 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 7.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

1. bei der Umbauplanung für das Bahnhofsumfeld in Farmsen sicherzustellen, dass für alle sechs Teilbereiche der zukünftigen Bushaltestelle U Farmsen bedarfsgerecht dimensionierte Fahrgastunterstände (ggf. Doppel-Standorte) vorgesehen und deren Standorte in der Straßenplanung insbesondere in Abstimmung mit vorhandenen und geplanten Leitungstrassen verbindlich festgelegt werden.

2. dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hierüber zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Die Hamburger Hochbahn AG und die Firma Wall GmbH haben die Standorte für die Fahrgastunterstände (FGU) an der zukünftigen Bushaltestelle U Farmsen in die Planung eingebracht. „Doppel-FGU“ im Sinne von ca. 8 m langen, zusammenhängenden FGU sind dabei nicht vorgesehen, da sie aufgrund der Baumabstände aus der Freiraumplanung voraussichtlich nicht realisierbar sind. Für die voraussichtlich stark frequentierten Haltestellenbereiche wurden je 2 x 4m lange einzelnstehende FGU in die Planung eingebracht. 

 

 

Die Standorte für Fahrgastunterstände und die Lage von Leitungen werden aufeinander abgestimmt. Im Zuge der Leitungsplanung werden die Tiefenlagen der Leitungen ermittelt und mit den Fundamenthöhen der Fahrgastunterstände abgeglichen. Sollten Leitungen nicht ausreichend tief im Grund liegen, sind die Leitungsunternehmen verpflichtet, die Leitungen vorab entsprechend tieferzulegen.

 

Der Detailierungsgrad der Planung wird je nach abgeschlossenen Leistungen, den sogenannten Planungsmeilensteinen jeweils weiterentwickelt. Zwischen den einzelnen Planungsstufen können dann jeweils noch Anpassungen vorgenommen werden. Ein endgültiger Stand kann jedoch erst in der Ausführungsplanung zur Bauausführung mitgeteilt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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