21-3928.1

Sanierung der Sporthalle des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. (HFV) Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2021
Ö 9.32
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 25.10.2021 zum geänderten Ursprungsantrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 21-3928 (Petitum wurde ausgetauscht).

 

Der Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV), mit Sitz in Jenfeld, ist die Dachorganisation für ca. 420 Hamburger Fußballvereine und umfasst mehr als 186.000 Mitglieder. Der Verband setzt sich im Allgemeinen für „die Förderung des Fußballsports in allen Erscheinungsformen innerhalb und außerhalb der Vereine“ ein. Im Speziellen bietet der Verband nicht nur Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der verbandseigenen Sportschule an, sondern engagiert sich mit über 10.000 Ehrenamtlichen unter anderem aktiv in der Integration und Jugendarbeit. Neben der reinen fachlichen Qualifizierung für den Fußball, übernimmt der Hamburger Fußball-Verband darüber hinaus mit seinem außerordentlichen Engagement soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Hierzu zählen z.B. Projekte wie "Kicking Girls", Demokratiecamps oder Inklusionsturniere.

Das Areal des HFV besetzt neben den Naturrasen- und Kunstrasenflächen außerdem eine Dreifeld-Turnhalle. Die Fläche ist als Sportrahmenvertragsfläche seitens der Stadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Sozialraummanagement, Sportreferat überlassen worden. Die Sporthalle wird neben dem HFV regelmäßig auch vom Hauptzollamt, der Bundespolizei, der Feuerwehr und der Otto-Hahn-Schule kostenlos genutzt. Zudem nutzen die umliegenden Sportvereine die Halle ebenfalls, sodass der HFV unterhalb der Woche auf eine eigene Nutzungszeit von nur 1/3 kommt. Der HFV trägt seit 2001 die Kosten für Strom, Warmwasser, Heizung etc., auch für die Nutzer des 2/3-Anteils, vollständig allein. Insgesamt bietet die Sporthalle eine wichtige Sport-Infrastruktur im Nordosten Hamburgs und einen Ankerpunkt bei der Integrierten Stadtentwicklung.

Die Sporthalle wurde 2001, neben anderen Gebäuden, von der Bundeswehr übernommen. Die Halle wurde 1974 erbaut und seitdem nur geringfügig saniert. So wurde 2004 das Hallendach notdürftig durch neue Dachpappe instandgesetzt sowie die Umkleideräume saniert. Der Zustand der fast 50 Jahre alten Halle ist dementsprechend desolat und deutlich sichtbar. Es befinden sich z.B. große braune Flecken an der Hallendecke, die von einem Schaden an der Hallenheizung stammen. Außerdem sind sowohl die Duschräume als auch die Elektroinstallationen noch von 1974. Eine grundlegende Sanierung ist allein schon aus energetischen Gesichtspunkten geboten, da beispielsweise die Nordseite der Halle über eine Fensterfront mit Einfachverglasung verfügt.

Zur Sicherstellung einer umfassenden Sanierung bedarf der Verband finanzielle Unterstützung, die nun, wo Sport nach langer Coronapause wieder startet, umso wichtiger wird. Eine erste Kosteneinschätzung über die Sanierungsarbeiten kann der Verein bereits geben.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die 1974 durch die Bundeswehr errichtete Sporthalle des HFV e.V. ist aufgrund von Bauschäden sowie aus energetischen Gründen ein Sanierungsfall. Die Sporthalle ist sowohl für den Stadtteil, als auch überregional von Bedeutung, der Erhalt des Standortes und der Hallenkapazitäten, mindestens im bisherigen Umfang sind sicherzustellen.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, den HFV e.V. bei der Sanierung in geeigneter Weise zu unterstützen;
     
  3. Im Rahmen der energetischen Sanierung ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine (extensive) Begrünung der Dachflächen sowie deren Nutzung für die Energiegewinnung mittels Solartechnik möglich ist;
     
  4. Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss die Planungsüberlegungen des Vereins vorzustellen, sobald diese abgeschlossen sind;
     
  5. Im weiteren Verlauf ist durch die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde zu prüfen, inwieweit  und in welchem Umfang Haushalts- und Fördermittel für die Sanierung der Sporthalle beantragt werden können und wie der Verband im weiteren Verfahren unterstützt werden kann, sowie in welchem Umfang die Träger weiterer Nutzungen (insbes. Otto-Hahn-Schule, Bundespolizei, Zoll) sich an den Kosten beteiligen können.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n