20-7072

Sachstandsbericht zur Untersuchung der Straßenentwässerung in der Pusbackstraße und im Einzugsgebiet des Deepenhornteiches

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat die Mittelung in seiner Sitzung am 14.02.2019 zur Kenntnis genommen und an den Regionalausschuss Rahlstedt überwiesen.

Der Regionalausschuss Rahlstedt hat die Mitteilung in seiner Sitzung am 20.02.2019 zur Kenntnis genommen und an den Bauprüfausschuss Rahlstedt mit der Bitte um Überprüfung überwiesen, ob die über Privatgrundstücke verlaufenden Leitungen mit Grunddienstbarkeiten gesichert sind.

Der Bauprüfausschuss Rahlstedt hat in der Sitzung am 06.03.2019 einstimmig beschlossen, das Verfahren wieder in den Regionalausschuss Rahlstedt zu verweisen und bittet die Verwaltung möglichst bis zur nächsten Sitzung in allen betreffenden Grundbüchern die Grunddienstbarkeiten herauszusuchen.

Daten zu Grunddienstbarkeiten werden in der Verwaltung nicht erhoben. Die Grunddienstbarkeit als zivilrechtliches Rechtsinstrument ist zu unterscheiden von der öffentlich-rechtlichen Baulast.

Wie aus Drucksache 20-4447 bekannt kam es im Juni 2016 durch Starkregenereignisse zur Überflutung von tiefergelegenen Grundstücken in der Pusbackstraße mit der Folge von Schäden an Gebäuden. Die Auswertung von Wetterdaten ergab ein Regenereignis, wie es statistisch nur alle 50 Jahre oder seltener auftritt. Straßengräben sind richtlinienkonform auf Niederschlagssituationen ausgelegt, wie sie statistisch alle zwei Jahre vorkommen. Das o. g. Ereignis wurde dennoch zum Anlass genommen, die Situation genauer zu betrachten, um im Sinne des Projektes RISA (RegenwasserInfraStrukturAnpassung) Verbesserungen zu erzielen. Folgende Schritte wurden unternommen:

  1. Prüfung der Vorflut

In älteren Siedlungsgebieten ist der Verlauf von Entwässerungssystemen, die nicht zum Regensielnetz der Hamburger Stadtentwässerung gehören, nicht immer vollständig dokumentiert. Als Vorflut aus der Pusbackstraße wurde nach Recherchen vor Ort und Auswertung von Grundstückentwässerungsakten eine über ein Privatgrundstück verlaufende Gewässerverrohrung ausgemacht, die in den mit Gewässernamen  Deepenhorngraben bezeichneten Straßengraben an der Meiendorfer Straße und von dort über weitere Privatgrundstücke Richtung Deepenhornteich entwässert (die Beschreibung aus der Drucksache 20-3337 wird hiermit insofern korrigiert, als dass nach damaligen Kenntnissen von einer Entwässerung über das Regenwassersiel im  Nordlandweg ausgegangen wurde).

  1. Zustandserfassung der Gräben und Verrohrungen

In einem ersten Schritt wurde zunächst das Längsgefälle des Grabens in der Pusbackstraße geschaut und es konnten durch Sedimente entstandene Hochpunkte ermittelt werden. Im Anschluss erfolgte eine Aufnahme und Vermessung aller Gräben im Einzugsgebiet einschließlich der Aufnahme von Durchlässen an Überfahrten sowie der Einleitstellen. Die Rohrleitungen wurden gespült und mittels Kamerabefahrung untersucht. Dabei festgestellte Wurzeleinwüchse wurden gefräst. Wurzeleinwüchse lagen nicht in einer Dimension vor, dass sie zu einem Rückstau geführt hätten. Der weitere Verlauf des Entwässerungssystems Richtung Deepenhornteich konnte im Zuge der Kamerabefahrung geklärt werden. Auch in diesem Bereich sind verbesserungswürdige Zustände vorgefunden worden, wie z. B. eine Querschnittsverringerung im Bereich eines Privatgrundstücks. Zudem wurde in der Von-Suppé-Straße eine Frischwasserleitung entdeckt, die im Zuge von geschlossenen Leitungsarbeiten (Leitungen werden mittels Treibladungen unterirdisch vorgetrieben) durch die Grabenverrohrung geschossen wurde. Diese Leitung behindert den Abfluss aber nicht in dem Maße, als das ein Rückstau zu befürchten wäre.

  1. Optimierung der Unterhaltung

Auch wenn die Aufnahmekapazität der Gräben für den Bemessungsregen grundsätzlich gegeben schien wurde geprüft, ob sich die Leistungsfähigkeit darüber hinaus durch eine intensivere Grabenpflege steigern lässt. In diesem Zusammenhang wurden in der Pusbackstraße zwischen Nordlandweg und Von-Suppé-Straße bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserflusses im Graben umgesetzt. Die Grabensohle wurde überarbeitet und abgelagerte Sedimente entfernt. Zudem wurde die Abflusssituation Höhe Pusbackstraße 15 verbessert. Dort befindet sich ein Abzweig. Ankommendes Regewasser läuft dort über eine Verrohrung Richtung Deepenhorngraben. Die alten Betonrechen zur Rückhaltung von Treibgut wurden entfernt und durch durchlassfähigere Metallrechen ersetzt.

  1. Betrachtung des Einzugsgebietes

Mit den vorgenannten Bestandsaufnahmen wird für das Einzugsgebiet ein hydraulisches Niederschlags-Abfluss-Modell aufgebaut. Dieses wird mit verschiedenen Bemessungsregen beaufschlagt, woraus sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems ergeben. Damit soll die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang das Straßengrabensystem geeignet ist, die zusätzlichen Einleitungen von den Wohngrundstücken aufzunehmen. Da Eingangsdaten aus den Untersuchungen der Vorflutleitungen erst spät vorlagen konnte das beauftragte Ingenieurbüro die abschließende Modellierung des Gebietsabflusses noch nicht durchführen.

  1. Ausblick und Maßnahmen

Das mit den Untersuchungen beauftragte Ingenieurbüro wird nach den Berechnungen des Entwässerungssystems noch Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation aufzeigen.

Grundsätzlich sind die Entwässerungssysteme nicht auf jedwedes Starkregenereignis auszulegen, da dies weder wirtschaftlich noch technisch leistbar ist. Soweit die Entwässerungssysteme für die Bemessungsregen ausreichend sind und keine Änderung der in den Richtlinien verankerten Schutzmaßstäbe erfolgt, besteht keine weitere Veranlassung zur Durchführung von  Maßnahmen.

Der Schutz von Gebäuden vor Starkregenfolgen obliegt insofern nach § 16 der Hamburgischen Bauordnung den Bauherren bzw. Eigentümern im Verbund mit den Bauträgern und Architekten, die zu berücksichtigen haben, dass die Straßenoberfläche als Rückstauebene anzusetzen ist.

In gewachsenen Gebieten, für die keine der Siedlungsentwicklung folgende Bemessung der Entwässerungssysteme vorliegt, wird zusätzlich geprüft, inwieweit im Nachhinein eine Beschränkung privater Einleitungen rechtlich möglich ist, um das Niederschlags-wasser im Einzugsgebiet zurückzuhalten. Wenn alte Erlaubnisse keine Drosselung vorsahen oder die Einleitung in der Vergangenheit als Gemeingebrauch zugelassen wurde kann dieses bei Starkregenereignissen zum Überlaufen des Grabens beitragen.

Kein Lösungsansatz besteht darin, den Abfluss aus dem Gebiet einfach zu erhöhen. Dies würde den Anforderungen aus den Drucksachen 20-4833.1 und 20-5863.1 zuwiderlaufen (Anforderungen im Bereich Berner Au).

Petitum/Beschluss

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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