Sachstandsbericht "Hamburg - gepflegt und grün" Verwendung der freiwerdenden Mittel - Drucksache 20-5691.1 sowie 20-5958.1
Gemäß vorliegender Beschlusslage sollen die freiwerdenden Fachmittel nach folgenden Prioritäten eingesetzt werden:
- Die gärtnerische Pflege in Neu- und Altanlagen wird intensiviert.
- Es werden gezielt Maßnahmen, die dem Eindruck der Verwahrlosung entgegenwirken
durchgeführt.
Sachstand:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) berichtet hiermit über den Sachstand.
Aufgrund eingeschränkter Personalressourcen / -verfügbarkeit bei der zuständigen Grünaufsicht in 2018 (von regelhaft fünf Revierleitern standen größtenteils nur drei zur Verfügung) konnten die Maßnahmen nur teilweise umgesetzt werden. Umgesetzt werden konnten:
Neuanlagen
Die Pflege der Neuanlagen wurde hinsichtlich des Pflegezustandes in dem notwendigen Umfang verstetigt.
Altanlagen
Im Jenfelder Moor konnten Neophyten und Brombeeren etc. in einigen Uferbereichen beseitigt werden.
Im Rahmen der Prüfung der übrigen benannten Altanlagen (Drs. 20-5958.1) hat sich herausgestellt, dass diese überwiegend nicht im Verwaltungsvermögen Stadtgrün liegen. Die Flächen am Rückhaltebecken Barenbleek sowie entlang des Alsterufers, die Anlagen um das Rückhaltebecken Osterbek, sowie die Teiche im Bereich Torhaus Wellingsbüttel befinden sich in anderer Zuständigkeit. Hinsichtlich der genannten Biotope in der Bergstedter Chaussee ggü. Tankstelle ist der genaue Ort unklar.
Die für die verbesserte Pflege von Grünanlagen bewilligten Mittel können aus haushaltsrechtlichen Gründen nur auf Grundstücken im Verwaltungsvermögen von Stadtgrün eingesetzt werden.
Graffiti
Eine Graffitibeseitigung konnte in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden.
Ökologische Aufwertungen
Im Rahmen der üblichen Rasenpflege wurden ökologische Aufwertungen berücksichtigt, fortgesetzt und verstärkt. So wird auf Rasenflächen ein Zwei-Meter-Radius um Bäume herum nur noch einmal jährlich gemäht. Außerdem wurde der Schnittzeitpunkt für ausgewählte Einzelflächen (Flächen mit Wiesenschaumkraut, Geophytenflächen) gezielt verändert.
Fazit:
Das Fachamt MR wird - soweit zuständig - die beschlossenen Maßnahmen in Gänze umsetzen, sobald dies kapazitär möglich ist.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten und um Benennung weiterer anderer Altan-lagen. Diese sollten möglichst eine exakte bzw. detaillierte Ortsbezeichnung enthalten.
keine Anlage/n
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