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Sachstand zum Bebauungsplan Duvenstedt 18 Kleine Anfrage vom 20.09.2023

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

2016 war für das Gebiet Duvenstedt 18 noch eine Flüchtlingsunterkunft geplant. Im April 2020 hat die Koalition Wünsche zur Gestaltung von Gebäuden und Parkständen an den Vorhabenträger gestellt. Die Vorstellungen für das Gebiet haben sich regelmäßig verändert, im Plangebiet ist allerdings noch nichts geschehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     26.09.2023

 

  1. Wann tritt bzw. trat der aktuelle Bebauungsplan für Duvenstedt 18 in Kraft (bitte möglichst detailliert, ggf. unter Angabe des geplanten Zeitablaufs)?              
     

Bezirksamt Wandsbek:

Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Duvenstedt 18 befindet sich in der laufenden Bearbeitung. Erforderlich sind u.a. noch eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, eine abschließende Abwägung und die Feststellung des Bebauungsplanes. Mit dieser wird für das Jahr 2024 gerechnet. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksachen 22/9251 und 22/12406.

 

 

  1. Wie ist der Sachstand zur Bebauung des Plangebiets Duvenstedt 18?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 1.. Das angestrebte neue Planrecht soll die Voraussetzungen für eine Bebauung im Plangebiet schaffen.

 

 

  1. Welche Gespräche fanden seit April 2020 zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger statt (bitte möglichst detailliert unter Erläuterung der ursprünglichen Pläne sowie dem aktuellen Stand der Planung)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Seit April 2020 fanden diverse Gespräche zwischen Verwaltung und Vorhabenträgerin zu diversen Einzelfragen der Planung statt. Eine vollständige Darstellung ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das zuletzt in den bezirklichen Gremien vorgestellte Plankonzept wird unter Berücksichtigung der BV-Drucksache 21-1299 weiterverfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

  1. Wann wird mit einem Baubeginn sowie Abschluss der Maßnahmen durch den Vorhabenträger gerechnet?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Dies ist Gegenstand des planbegleitenden Durchführungsvertrages, der mit dem Vorhabenträger noch geschlossen werden soll. Insoweit kann seinem Inhalt nicht vorgegriffen werden.

 

 

  1. Wie viele Wohneinheiten will bzw. soll der Vorhabenträger aktuell im Gebiet Duvenstedt 18 entwickeln (bitte möglichst detailliert)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Insgesamt sind 92 Wohneinheiten geplant. Davon sollen im westlichen Teil des Plangebiets 34 Wohneinheiten in Doppelhäusern und Reihenhäusern errichtet werden. Im östlichen Teil des Plangebiets sollen 58 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sowie ergänzende gewerbliche Nutzungen realisiert werden.

 

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