Reinigung der öffentlichen Geh- und Radwege auf der Rahlstedter Straße von der Tonndorfer Hauptstraße bis zur Rahlstedter Straße 172 bzw. Bordesholmer Straße bis zur Tonndorfer Hauptstraße gemäß Wegereinigungsverzeichnis 2020 Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2974.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Stadtreinigung wird gebeten, einen Gestaltungsvorschlag zu unterbreiten, wie eine Reinigung des Gehwegs in der Rahlstedter Straße mit der Kleinkehrmaschine ermöglicht werden
kann, wobei vorrangig sicherzustellen ist, dass der Gehweg weiterhin vor dem Befahren mit
Kraftfahrzeugen durch bauliche Einrichtungen geschützt ist.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Da es nicht zur Kernkompetenz der SRH gehört, städtebauliche Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten, empfiehlt sie lediglich die Rahmenbedingen und technischen Vorgaben, um eine effiziente maschinelle Reinigung in der Rahlstedter Straße sicherzustellen. Diese ist seitens der SRH am effektivsten und einfachsten mit der Kleinkehrmaschine durchzuführen, wenn die Fläche nicht durch Baumscheiben, Blumenkästen, Fahrradbügel oder Poller durchbrochen wird. Die Kleinkehrmaschinen haben eine Fahrzeugbreite von 1228 mm. Die Durchfahrtbreite auf der zu reinigenden Fläche muss daher mindestens 1,4 m betragen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n