21-2478

Reinigung der öffentlichen Geh- und Radwege auf der Rahlstedter Straße von der Tonndorfer Hauptstraße bis zur Rahlstedter Straße 172 bzw. Bordesholmer Straße bis zur Tonndorfer Hauptstraße gemäß Wegereinigungsverzeichnis 2020

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
Sachverhalt

 

In Hamburg sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, die öffentlichen Geh- und Radwege zu reinigen. In bestimmten zusammenhängenden Bereichen mit einem allgemein höheren Publikumsverkehr übernimmt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Reinigung ein- oder mehrmals pro Woche für die Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr. Diese Strecken sind im Wegereinigungsverzeichnis – Teil A aufgeführt. Diese amtliche Liste wird jährlich zum 1. April aktualisiert.

Betroffenen Grundeigentümer werden über einer Änderung von der SRH vorab schriftlich informiert. Die Änderungen 2020 sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13 aus 2020 am 27. März 2020 auf den Seiten 173-175 veröffentlicht worden.

Die Gebühren für die Wegereinigung werden durch die Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege festgelegt.

 

In der Rahlstedter Straße wurden von 2017 bis 2020 vom Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer und den Leitungsträgern Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Anschließend wurden vom Bezirksamt Wandsbek noch Bügel und Poller aufgestellt. Diese Bügel und Poller sollen verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf den Geh- und Radwegen fahren bzw. parken. Die Reinigung die Geh- und Radwege erfolgt durch Stadtreinigung Hamburg überwiegend mit Kehrmaschinen. Durch die Vielzahl von Bügeln und Pollern ist dies an der Rahlstedter Straße nicht durchgängig möglich.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie erfolgte die Reinigung der Geh- und Radwege vor den Straßenbaumaßnahmen und welche Kehrmaschinen wurden eingesetzt?
  2. Wurde die Reinigung der Geh- und Radwege nach den Straßenbaumaßnahmen und dem Setzen der Bügel und Poller in der Rahlstedter Straße erschwert?
  3. Welchen höheren Aufwand muss die Stadtreinigung Hamburg aufwenden, wenn die Kehrmaschine nicht alle Stellen der Geh- und Radwege erreichen kann, weil Bügel und Poller eine Durchfahrt verhindern?
  4. Welche Gehwegabschnitte an der Rahlstedter Straße können nicht von der Kehrmaschine befahren werden?
  5. Wie erfolgt an diesen Gehwegabschnitten die Reinigung?
  6. Wurde die Positionierung der Bügel und Poller mit der Stadtreinigung Hamburg abgesprochen?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  7. Welche Kehrmaschinen kommen zur Reinigung der Geh- und Radwege in der Rahlstedter Straße zum Einsatz?
  8. Wie oft werden die Geh- und Radwege in der Rahlstedter Straße von der Stadtreinigung gereinigt?
  9. Wie sieht die Stadtreinigung Hamburg allgemein, das vermehrte Aufstellen von Bügeln und Pollern auf Geh- und Radwegen im Bezirk Wandsbek?
  10. Wie sollten die Geh- und Radwege aus Sicht der Stadtreinigung Hamburg gestaltet werden, damit eine optimale Reinigung der Geh- und Radwege durchgeführt werden kann?
  11. Wurde die Stadtreinigung Hamburg bei der Verkehrsplanung der Rahlstedter Straße im Rahmen der Beteiligungen der öffentlichen Träger (Projekt Veloroute 7-Rahlstedter Straße zw. Ellerneck und Rahlstedter Bahnhofstraße) beteiligt?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n