Reaktivierung der mobilen Impfteams im Bezirk Wandsbek Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Aus Sicht der „Public Health“ kommt einer möglichst flächendeckenden Impfung beim Schutz vor schweren und tödlichen COVID-19 Verläufen und in der Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus Priorität zu. Seit dem 7.6.2021 ist die Impfpriorisierung offiziell aufgehoben, so dass jeder die Möglichkeit hat, sich um einen Termin für eine Impfung zu kümmern, vorausgesetzt es gibt genügend Impfstoff.
Zur Pandemiebekämpfung ist es erforderlich, neben dem Impfzentrum mobile Impfteams in Quartiere, besonders in Randgebiete, zu senden, um diejenigen Menschen zu erreichen, die keinen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen pflegen. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen, solche Menschen, die immobil sind, und solche, die noch nicht ausreichend über mögliche Impfangebote aufgeklärt wurden. Die mobilen Impfteams, die im Moment im Impfzentrum eingesetzt sind, sollen wahrscheinlich demnächst ihre Tätigkeit in den Stadtteilen aufnehmen.
Wir möchten uns dafür einsetzten, dass es in verschiedenen Wandsbeker Stadtteilen dieses niedrigschwellige Angebot geben wird. Sinnvollerweise sollte der Impfstoff von Johnson & Johnson als Einmal-Impfstoff verwendet werden, um einen Vollschutz zu erreichen. Damit werden die logistischen Schwierigkeiten, zu einem Zweittermin zu kommen, vermieden. Momentan besteht für den Impfstoff von Johnson & Johnson, entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlung, eine Altersgrenze, so dass jetzt nur über 60-Jährige damit geimpft werden könnten.
Wir sprechen uns dafür aus, jetzt schon den Bedarf an mobilen Impfteams für den Bezirk Wandsbek zu ermitteln und zum Ende der Sommerpause die über 60-Jährigen zu impfen. Falls die Altersgrenze aufgehoben wird, sollte die Zahl der Impfteams erhöht werden, um breitere Bevölkerungsgruppen zu erreichen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Sozialbehörde möge prüfen, ob in Jenfeld oder in weiteren Quartieren im Bezirk Wandsbek ab dem Monat August mobile Impfteams eingesetzt werden können.
Das Ergebnis der Prüfung möge der Bezirksversammlung schriftlich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause mitgeteilt werden.
keine Anlage/n