RBK - Regionale Bildungskonferenzen oder Reine BildungsKosmetik? Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 21-8350
Das Thema RBK-Regionale Bildungskonferenzen des Bezirkes Wandsbek wurden bereits am 11.05.2023 in der Bezirksversammlung und am 05.06.2023 im Ausschuss für Soziales behandelt. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zur Drucksache 21-6768 u.a. wie folgt Stellung
„Auftrag der Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) gemäß § 86 Hamburgisches Schulgesetz ist es, zu einem an den Bedürfnissen der Familien ausgerichteten schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot in der Region beizutragen. Eine RBK dient dabei in erster Linie der Information über Bildungsthemen und dem Erfahrungsaustausch. Sie bietet einen Rahmen für eine gelingende Zusammenarbeit von mit Bildungsfragen beschäftigten Menschen und Institutionen auf regionaler Ebene (Stadtteile, Bezirke). In den Bezirken wird auch mit Lokalen Bildungskonferenzen (LBK) für einzelne Stadtteile gearbeitet. Dabei werden schwerpunktmäßig Themen bearbeitet, die entweder regional oder für ganz Hamburg bildungspolitisch von großer Bedeutung sind. Für letzteres ist die Ganztagsschulentwicklung oder die Zuwanderung geflüchteter Menschen beispielhaft. RBK helfen dabei, den Austausch zwischen unterschiedlichen Akteuren zu fördern, zu informieren und ggf. Strukturen zu schaffen, in deren Rahmen die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen insgesamt oder bezogen auf ein Thema weiterentwickelt werden kann. Für die Einberufung, Durchführung und inhaltliche Themensetzung der RBK sind die Bezirklichen Steuerungsgruppen verantwortlich. Sie definieren in den Bezirken Handlungsschwerpunkte, die regional unterschiedlich sein können und in RBK bearbeitet werden. Ihren Kern bilden stets Schulaufsichten der Behörde für Schule und Berufsbildung und Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Bezirksamtes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer RBK repräsentieren je nach Thema Bildungseinrichtungen (in erster Linie Schulen und Kindertageseinrichtungen), den Bereich der Jugendhilfe, Stiftungen, ggf. Verbände sowie Vertretungen aus anderen Fachbehörden und Bezirksämtern usw. Die Zusammensetzung der Konferenzen ist regional und je nach Anlass der Sitzung unterschiedlich.“
Mit Drucksache 19-4848 wurde bisher einmal ein Sachstandsbericht „RBK Wandsbek“ im Jugendhilfeausschuss am 15.01.2014 eingebracht.
In den Anlagen zur Drucksache 19-4848 und der Drucksache 21-6768 wurden die Lokalen Bildungskonferenzen im Bezirk Wandsbek in den Jahren 2011-2013 und 2014-2022 aufgelistet.
Die Umsetzung des Hamburger Masterplanes Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) kann nicht von den Bezirken geleistet werden, da aufgrund einer fehlenden (zentralen) Ressource für die Umsetzung des Masterplans BNE können solche und damit verwandte Aufgaben lediglich querschnittsmäßig im kleineren Umfang anlassbezogen von jeweiligen Dienststellen übernommen und erledigt werden (siehe auch Drucksache 21-7767).
Eine Aufnahme des Themas“ Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ in die Regionalen Bildungskonferenzen wird beispielhaft vom Senat in der Stellungnahme zur Drucksache 22-13251 genannt.
Das gesamte RBK-Vorhaben und insbesondere alle bezirksübergreifenden Angelegenheiten werden durch die Fachabteilung BSB/W3 (Steuerung und Koordination regionaler Bildungsentwicklung) fachlich und organisatorisch begleitet und unterstützt (z.B. die Entwicklung und Umsetzung des Evaluationskonzepts, die Organisation des Erfahrungsaustausches zwischen den bezirklichen Steuerungsgruppen, die Vorbereitung und Koordination der Arbeit der Lenkungsgruppe).
Die Arbeit der bezirklichen Steuerungsgruppe und der RBK auf bezirklicher, regionaler bzw. lokaler Ebene wird fachlich durch die Bezirkliche Bildungskoordination und organisatorisch durch die RBK-Geschäftsstelle begleitet und unterstützt. Die RBK-Geschäftsstellen sind jeweils mit mindestens einer Assistenzkraft der regionalen Schulaufsicht ausgestattet und haben ihren Arbeitsplatz im jeweiligen Bezirksamt. Die Arbeitsaufteilung zwischen der Bezirklichen Bildungskoordination und der RBK-Geschäftsstelle ergibt sich aus den Aufgabenprofilen und einer Geschäftsordnung der Geschäftsstellen (siehe Anlage). Sowohl die Bezirkliche Bildungskoordination als auch die Geschäftsstellen kooperieren und tauschen ihre Erfahrungen aus (siehe Konzept für die Umsetzung der Regionalen Bildungskonferenzen (Neufassung vom 27.02.2014))
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Der Bezirksversammlung ist von den Ergebnissen zu berichten.