21-6097

Rahmenzuweisung KJ und FamFö: Genehmigung von angemeldeten Mehrbedarfen 2022

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.11.2022
Sachverhalt

Die Sozialbehörde und die Bezirksämter waren bzgl. der Refinanzierung von Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe in 2022 unterjährig darüber im Gespräch, u.a. die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit und Familienförderungen finanziell so auszustatten, dass die Einrichtungen auf dem geplanten Niveau 2021/2022 gehalten werden können.

Insbesondere durch das vielfach große Engagement der Jugendhilfe sei es auch aus Sicht der Sozialbehörde gelungen während der Pandemie den Kontakt zu jungen Menschen und Familien aufrechtzuerhalten und damit den Kinderschutz sicherzustellen.

Über eine formlose Anmeldung konnten die Bezirke im Folgenden ihre unterjährigen Mehrbedarfe bei der Sozialbehörde anmelden.

Die Verwaltung hat eine entsprechende Aufstellung der Mehrbedarfe am 13.06.2022 an die Sozialbehörde übermittelt.

Für die Rahmenzuweisung KJ wurden insgesamt 313.198 EUR an Mehrbedarfen angemeldet und für die Rahmenzuweisung FamFö insgesamt 62.702 EUR.

 

Die Finanzbehörde hat den Verstärkungsmittelantrag der Sozialbehörde inzwischen genehmigt. Die Zusage hierüber erreichte die Verwaltung am 17.10.2022, die angemeldeten Mehrbedarfe wurden dem Bezirk Wandsbek wie beantragt genehmigt.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Übersicht der angemeldeten Mehrbedarfe 2022