Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), hier: Vorlage der Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das Gebiet Tegelsbarg/Müssenredder
Letzte Beratung: 24.11.2025 Ausschuss für Soziales Ö 5.2
Das Gebiet Tegelsbarg/Müssenredder wurde im Juni 2020 durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) mit einer Gebietslaufzeit bis Ende 2027 festgelegt. Die nach etwa der Hälfte der Laufzeit von RISE-Fördergebieten vorgesehene Zwischenbilanzierung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) wird hiermit dem Ausschuss vorgelegt. Mit der Zwischenbilanzierung werden der Gebietsentwicklungsprozess und die Projekte der zurückliegenden Jahre seit Beginn der Gebietsentwicklung überprüft und bewertet. Grundlage der Bewertung ist das Zielsystem aus Gebietsleitzielen und Handlungsfeldzielen des 2022 beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepts Tegelsbarg/Müssenredder.
Da jedoch im Fördergebiet Tegelsbarg/ Müssenredder viele für den Gebietsentwicklungs-prozess wichtige Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden konnten, wurde das IEK entsprechend den Ergebnissen der Bilanzierung angepasst und fortgeschrieben. Zur Beschlussfassung vorgelegt wird somit neben der Zwischenbilanzierung auch eine Fortschreibung des IEK mit einer geplanten Laufzeitverlängerung bis zum 31.12.2030.
Die Bilanzierung und das IEK wurden von dem vom Bezirksamt beauftragten Gebietsentwickler, der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek, erstellt. Bei der Bewertung und Überprüfung der Projekte und Aufnahme neuer Projekte in das IEK wurden die betroffenen bezirklichen Fachämter und Fachbehörden einbezogen, ebenso wie dieStadtteilakteure und das RISE-Beteiligungsgremium „Stadtteilbeirat Tegelsbarg/Müssenredder“. Eine Abstimmung der Zwischenbilanzierung und der Fortschreibung des IEK-Entwurfs mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) hat vom 28.08. bis 25.09.2025 stattgefunden.
Nach einer positiven Beschlussfassung durch den AS bzw. der BV soll der vorliegende Entwurf der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Befassung des Lenkungsausschuss Programmsteuerung am 18.12.2025 zugeleitet werden.
Der Ausschuss für Soziales wird gebeten,
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