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Rahlau und Rahlauwanderweg: Stadtnatur in Tonndorf aufwerten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.04.2024
Ö 6.1.1
Sachverhalt

 

Die Rahlau ist ein Fließgewässer in den Stadtteilen Rahlstedt, Tonndorf und Wandsbek. Das sichtbare Bachbett beginnt in der Nähe der Straße Ellerneck. Die Rahlau schlängelt sich von dort aus durch Tonndorf und mündet schließlich in Wandsbek beim Botanischen Sondergarten in die Wandse. Sie ist nicht zu verwechseln mit einem Teilstück der Wandse, das in Rahlstedt traditionell ebenfalls als Rahlau bezeichnet wird.

 

Entlang der Rahlau verläuft ein Grünzug. Anders als bei der Wandse gibt es für diesen Grünzug keinen Entwicklungsplan, so sind z. B. die Wege entlang des Bachlaufs teilweise nicht mehr als ein Trampelpfad. Während abschnittweise gepflegte Schotterwege, Bänke, Beleuchtung und Mülleimer vorhanden sind, gibt es gleichzeitig Abschnitte, die mit Gestrüpp und Neophytendickichten so zugewachsen sind, dass der Zugang von der Straße gar nicht mehr erkennbar ist. Dies ist beispielsweise beim Abschnitt von der Wilsonstraße bis zum Rahlaustieg sowie vom Rahlaustieg bis zur Straße Wöschenhof der Fall.

 

Im Rahmen der diesjährigen Befragung des Bezirksamtes Wandsbek (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) hinsichtlich eines Fußverkehrskonzeptes Jenfeld nannten Bürgerinnen und Bürger auch den Grünzug an der Rahlau. Dieser stelle einerseits eine wichtige Verbindung für Fußnger dar und diene der Naherholung, sei andererseits aber stark verwildert. Da in Zukunft vermutlich mehr Menschen diesen Weg werden, um zu den jeweiligen Haltestellen der S4 zu gelangen, wäre es nun an der Zeit, den Weg wieder begehbarer zu machen und zu pflegen.

 

Ein kleiner Teil des Weges taucht als Maßnahme im Arbeitsprogramm Stadtgrün 2023 unter „Rahlauwanderweg ckenschluss 1. Abschnitt Rahlau bis Wöschenhof (Rahlaustieg)“ auf. Fraglich bleibt allerdings, was diese Maßnahme beinhaltet. Überdies findet sich die Bezeichnung „Rahlauwanderweg“ nirgends vor Ort.

 

Ziel sollte es sein, den Grünzug an der Rahlau wieder sichtbar und zugänglicher zu machen. Dazu ist es nötig, die Wege entlang der Rahlau so herzustellen, dass es sich nicht nur um einen Trampelpfad handelt. Pflegerische Maßnahmen müssen kontinuierlich durchgeführt werden, um eine Verwilderung, insbesondere durch die zahlreichen Neophyten, zu vermeiden. Zudem sollte eine naturnahe Gestaltung einer Naturbelassung vorgezogen werden, um den Grünzug gleichzeitig den Menschen im Stadtteil als Naherholungsgebiet erlebbar zu machen. So sollten Parkbänke und Mülleimer aufgestellt werden. Die Böschung zur Rahlau sollte so gestaltet werden, dass der Bach sichtbar ist, aber gleichzeitig einckzugsort für Insekten und kleine Tiere bleibt. Außerdem sollte der stete Durchfluss der Rahlau überprüft und ggf. wiederhergestellt werden. Gegen die teilweise zu erkennende, für Mikroorganismen schädliche Versandung des Bachbetts sollten ebenfalls Maßnahmen getroffen werden.

 

Die (Neu-)Gestaltung der Rahlau in ihrem gesamten sichtbaren Verlauf birgt die Chance einer natur- und klimafreundlichen Nutzung im Alltag und zur Erholung sowie einer Steigerung des Naturerlebniswertes. Ähnlich wie beim Wandse-Grünzug wäre die Stärkung der ästhetischen Qualitäten der Rahlau bei gleichzeitiger Erhöhung der standorttypischen biologischen Vielfalt möglich. Ideal wäre es, wenn vorhandene Bachpatenschaften erweitert werden könnten.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt das Vorhaben, die öffentlichen Flächen des Rahlau-Grünzugs aufzuwerten, um die naturfreundliche Nutzung im Alltag sowie den Erholungs- und sowie den Naturerlebniswert weiterzuentwickeln.
  2. Die Verwaltung möge prüfen, auf welche Weise die Bürger an einer möglichen weiteren Gestaltung des Rahlaugrünzugs beteiligt werden können, z. B. im Rahmen des Digitalen Partizipationssystems (DIPAS) und durch Vor-Ort-Termine in verschiedenen Abschnitten des Grünzugs. Analog zu den Bürgerbeteiligungen zu den Landschaftsachsen sollten Interessierte bei dem zu prüfenden Verfahren motiviert werden können, Umweltaspekte, Wegeverbindungen und Naherholung zu bewerten und Weiterentwicklungsvorschläge zu machen.
  3. Die Verwaltung möge die Einbeziehung von Finanzierungsprogrammen, auch auf Landes- oder Bundesebene, für eine mögliche Weiterentwicklung des Rahlaugrünzugs prüfen (z. B. im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!“ oder „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“).
  4. Die Maßnahmen gemäß diesem Beschluss mögen als Nachrücker in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.
  5. Der Ausschussr Klima, Umwelt und Verbrauchschutz möge über den aktuellen Stand regelmäßig informiert werden.