Radverkehr stärken Bike+Ride Anlage am Bahnhof Rahlstedt nutzerfreundlich gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs.Nr. 20-3335.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung begrüßt die Absicht der zuständigen Behörde, das Angebot an
Bike+Ride-Stellplätzen am Bahnhof Hamburg-Rahlstedt auch schon vor Inbetriebnahme der
S4 zu verbessern und die Stellplatzprognose für den Zeitraum danach fortzuschreiben.
2. Die zuständige Behörde wird gebeten, die Bedarfsabschätzung für Bike+Ride-Stellplätze am
Bahnhof Hamburg-Rahlstedt auch für den Zeitraum bis 2025 noch einmal kritisch zu überprüfen
und ggf. notwendige Verbesserungen, so sie S4-kompatibel möglich oder anderenfalls
wirtschaftlich vertretbar sind, zu realisieren.
3. Die zuständige Behörde wird dabei gebeten zu prüfen, inwieweit auch auf der Rahlstedter
Seite der Bahnstrecke einige gesicherte Fahrradstellplätze (Mietplätze in Fahrradboxen,
z.B. im Schrankenweg) geschaffen werden können, insbesondere mit Blick auf das formulierte
Interesse von Beschäftigten des Gewerbegebiets Neuer Höltigbaum.
.
Dem Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation teilt mit:
Zu 1. und 2.:
Das Angebot an Bike+Ride (B-Anlagen am Bahnhof Rahlstedt) soll entgegen der Darstellung in der Drucksache 20-3335.1 bereits vor dem Jahr 2025 ausgebaut und qualitativ aufgewertet werden.
Im Zuge der Detailplanung werden die im Bike+Ride (B+R)-Entwicklungskonzept (siehe Senats-Drs. 20/14485) ermittelten Bedarfswerte nochmals überprüft und bei Bedarf an zwischenzeitlich erfolgte oder absehbare zukünftige Entwicklungen angepasst. Die Detailplanung für Rahlstedt wird auch die geplante S-Bahnlinie S4 berücksichtigen.
Zu 3.:
Der Prüfauftrag wird aufgenommen und bei der späteren Aufstellung der Detailplanung bestmöglich berücksichtigt. Die für die Umsetzung des B+R-Entwicklungskonzepts zuständige Park+Ride (P+R)-Betriebsgesellschaft mbH wird zusätzlich prüfen, ob im Vorfeld bereits kurzfristig gesicherte temporäre Mietplätze eingerichtet werden können. Voraussetzung hierfür ist eine geeignete Identifizierung der Flächen und Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse zur Sondernutzung durch das Bezirksamt Wandsbek.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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