21-3588

Radverkehr außerhalb der Geschäftszeiten in der Fußgängerzone "Weiße Rose" zulassen Eingabe

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Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.09.2021
26.08.2021
09.08.2021
Sachverhalt

 

Der Geschäftsstelle liegt folgende Eingabe vor:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fußgängerzone „Weiße Rose“ befindet sich im Ortskern Volksdorfs und stellt eine attraktive Einkaufsmöglichkeit. Da es sich um eine reine Fußgängerzone handelt, ist Radverkehr hier ganztägig nicht zugelassen. Allerdings entsteht so ein Umweg von über einem halben Kilometer für den Radverkehr.

 

So schlage ich vor, die Fußgängerzone außerhalb der Geschäftszeiten (d.h. ohne viel Fußgängerverkehr) bspw. zwischen 19-8 Uhr für den Radverkehr (und gem. der „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ auch für eKF / E-Scooter) in Schrittgeschwindigkeit freizugeben. Ich halte dies für durchaus vertretbar und es würde eine attraktive Wegeverbindung geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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