20-1996

Radfahrweg in den Straßen Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße II

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit der Drucksache 20-1814.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass für die Straßen Anderheitsallee und Fritz-Reuter Straße keine Radwegebenutzungs-pflicht gilt, da die Straßen sich in einer Tempo 30-Zone befinden.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

1.)               Aufgrund der Tatsache, dass die Fahrbahnen auch als Parkplätze dienen und die Straßen begrenzt sind, ist ein verkehrssicheres Radfahren nicht möglich. Wurden in den o.g. Straßen in den letzten 7 Jahren Verkehrszählungen durchgeführt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn diese dem Bezirksamt nicht vorliegen, sind diese bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu erfragen.

2.)               Wurde die Tempo 30-Zone in den o.g. Straßen aufgrund des in § 45 (1c) genannten Tatbestandes „Wohngebiet“ eingerichtet?

  1. Wenn nein, ist der entsprechende Tatbestand zu benennen.
  2. Wenn ja, handelt es sich bei den o.g. Straßen um ein reines und allgemeines Wohngebiet? Wenn nein, um was für ein Wohngebiet handelt es sich?

3.)               Wurden für die o.g. Straßen bereits die Immissionsgrenzwerte in dB(A) für Lärmvorsorge gemessen? Wenn ja, sind die Werte aufzuführen.

 

Anhänge

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