21-4100

Radfahren an den Kreuzungen Rahlstedter Straße und Bargteheider Straße sicherer machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3767.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.11.2021
28.10.2021
Ö 14.21
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass

 

  1. das zuständige Fachamt die Rotfärbung des Radfahrstreifens in Mittellage an den beiden Kreuzungen Rahlstedter Straße / Rahlstedter Bahnhofstraße und Scharbeutzer Straße/ Bargteheider Straße durchführt.

 

  1. der mögliche Ausführungstermin soll dem Regionalausschuss Rahlstedt mitgeteilt werden.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:

 

Die VD 51 hat gegen eine generelle Roteinfärbung grundsätzlich keine Einwände. Die Entscheidung einer generellen Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen in Hamburg liegt beim Straßenbaulastträger. Hierzu muss sich die BVM positionieren. Die Einfärbung von Radverkehrsanlagen stellt darüber hinaus kein Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung dar, die nach der Straßenverkehrs-Ordnung von den Straßenverkehrsbehörden anzuordnen ist.

 

Redaktionelle Anmerkung: Nach Information der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ist das Projekt von Seiten des LSBG bereits abgeschlossen und wurde an den Bezirk übergeben.

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

Die Roteinfärbungen sollen witterungsabhängig Anfang November ausgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n