Radfahren an den Kreuzungen Rahlstedter Straße und Bargteheider Straße sicherer machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3767.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:
Die VD 51 hat gegen eine generelle Roteinfärbung grundsätzlich keine Einwände. Die Entscheidung einer generellen Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen in Hamburg liegt beim Straßenbaulastträger. Hierzu muss sich die BVM positionieren. Die Einfärbung von Radverkehrsanlagen stellt darüber hinaus kein Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung dar, die nach der Straßenverkehrs-Ordnung von den Straßenverkehrsbehörden anzuordnen ist.
Redaktionelle Anmerkung: Nach Information der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ist das Projekt von Seiten des LSBG bereits abgeschlossen und wurde an den Bezirk übergeben.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Roteinfärbungen sollen witterungsabhängig Anfang November ausgeführt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n