Quartiers- / Integrationsmanagement für Rahlstedt Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung
Mit Drs.: 21/5231 „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative ‚Hamburg für gute Integration‘ “ erfolgte eine Selbstverpflichtungserklärung des Senates zum Verwaltungshandeln bzgl. der Integration geflüchteter Menschen.
Der Senat wird in der Drucksache ersucht „[…] die Arbeit der bezirklichen Integrationspolitik zu stärken, ihre Finanzierung dauerhaft abzusichern, ihre Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Sozialraummanagement und den bezirklichen Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren auf eine verbindliche Grundlage zu stellen und ein Quartiers- und Integrationsmanagement zu installieren.“
Das Quartiersmanagement verfügt über die drei folgenden „klassischen“ Elemente der Gebietsentwicklung:
Regelhaft werden nun Interessenbekundungsverfahren zur Installierung eines Quartiersmanagement in UPW-Gebieten (Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen) durchgeführt.
Detailliert sind die Aufgaben wie folgt beschrieben und umzusetzen:
Der Quartiersmanager
Rahlstedt jedoch, mit bisher ca. 2.200 Flüchtlingen an mehreren Standorten und inzwischen zahlreichen Geflüchteten im sozialen und freien Wohnungsmarkt, muss sich fast ausschließlich ehrenamtlich um Integrationsbelange kümmern. Auch wenn die bereits zahlreichen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils einen hohen Grad an Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen und Ethnien zeigen, sind doch die wesentlich größere Zahl der Rahlstedterinnen und Rahlstedter nicht in Integrationsbemühungen involviert. Es gilt hier nicht nur in die unmittelbare Nachbarschaft von öffentlichen Unterbringungen zu schauen, sondern den gesamten Stadtteil mit seinem Ortskern Rahlstedt und somit die vielfältigen Begegnungsräume in Organisation und Planungen integrationsfördender Maßnahmen einzubeziehen.
Die Flüchtlingskoordinatorin des Bezirksamtes, die eingesetzte Arbeitsgruppe „Flüchtlingsbedarfe“ oder auch die Stadtteildialoge allein, können die oben beschriebenen Aufgaben für Rahlstedt nicht bewältigen - hier muss ebenfalls ein Quartiers- bzw. Integrationsmanagement installiert werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Installierung eines Quartiers- bzw. Integrationsmanagements im Stadtteil Rahlstedt oder in Teilen entsprechend der Bürgerschaftsdrucksache 21/5231 und der dort aufgezeigten Finanzierung durch zusätzliche Mittel aus dem Integrationsfond möglich ist.
keine Anlage/n
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