21-6474

Quantitative Personalsteuerung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 23.01.2023 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

 

Der Personalbestand in der Stadt wächst kontinuierlich. So stellte z.B. der Rechnungshof im Monitoring Schuldenbremse fest:

 

„Der Personalbestand ist seit 2011 in sechs von acht Jahren um jeweils 500 bis 1.000 Vollkräfte angewachsen.

Auch der Personalaufbau in der „Wachstumsstufe“ der Jahre 2019/2020 wird höher ausfallen als geplant. Die Begrenzung der Haushaltsbelastung durch moderaten Abbau im „übrigen Bereich“ ist angesichts der dortigen Aufstockungen nicht realistisch.

In der Entwicklung der Zahlen ist weiterhin keine klare Strategie zu erkennen.“

(Rechnungshof, Monitoring Schuldenbremse 2019, 26.09.2019, S. 42)

 

Der Senat hat bereits im Finanzbericht 2019/2022 (S. 5) angekündigt, er werde angesichts der großen Bedeutung der Tätigkeit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für die vielfältige Aufgabenwahrnehmung in einer modernen Metropole, aber auch des aktuell und zukünftig hohen Anteils der Personalkosten am Gesamtvolumen des Haushalts, sein Konzept zur gezielten Steuerung des Personalbestandes und zur Begrenzung des Personalkostenanstiegs unter den Bedingungen einer prosperierend wachsenden Stadt weiter entwickeln.

 

Als Maßstab wird dementsprechend die Relation der Bevölkerungszahl zum Personalbestand zugrunde gelegt. Von 2015 bis 2020 ist diese Zahl von 33,5 VK pro 1000 Einwohner auf 34,5 VK pro 1000 Einwohner gestiegen. Für die Zukunft wird das Ziel von durchgängig 36 VK pro 1000 Einwohner angestrebt.

 

Ein wichtiger Parameter für die Steuerung des Personalvolumens in der Stadt insgesamt ist mithin die (prognostizierte) Bevölkerungsentwicklung sein. Er wird ergänzt um eine Analyse der Entwicklungsschwerpunkte – so steigt z.B. die prognostizierte Anzahl an Schülerinnen und Schülern im Schnitt um 3.000 bis 4.000 jährlich – mithin jährlich um rund 1,5% bis 2%., wohingegen für die Bevölkerung insgesamt ein Anstieg von 0,5 % jährlich erwartet wird.

 

Die großen Aufgaben der Zukunft – vor allem Klimaschutz, Digitalisierung, Wohnraumförderung – können nur mit gut aufgestellten Bezirksämtern bewältigt werden, die die Umsetzung gestalten können. Die Herausforderung liegt darin, die Strukturen schlank und effizient zu gestalten. Die Leistungsfähigkeit der Bezirke soll noch weiter zu erhöht werden, ohne ihre Bürgernähe und ihre Regionalität zu schwächen. Die Bürgerschaft hat daher den Senat ersucht

 

‚…im Rahmen des dringenden und zwingenden Ausgleichs von Personalkostendefiziten und der möglichen Ausfinanzierung bezirklicher Personalbestände im Zuge der Haushaltsaufstellung 2023/2024 Vereinbarungen mit den Bezirksamtsleitungen zu Personalentwicklungspfaden zu erarbeiten, die die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit der Bezirksämter im Einklang mit den notwendigen Konsolidierungsanstrengungen („Personalkostenbremse“) sicherstellen. Damit kann gegenseitig Planungssicherheit über den Finanzplanungszeitraum gewährleistet werden, (…)

in diesem Kontext zu gewährleisten, dass die Bezirksversammlungen hierüber von den Bezirksamtsleitungen vor finalem Abschluss der Vereinbarungen unterrichtet werden, …‘

(Starke Bezirke in schwierigen Zeiten – Drs. 22/8556)

 

Das Personalamt hat zusammen mit der Finanzbehörde mit allen Ämtern und Behörden, also nicht nur den Bezirksämtern, Kontrakte zur quantitativen Personalsteuerung geschlossen.

 

Die Bezirksamtsleitungen haben dazu im Wesentlichen zwei Wege beschritten, beide jeweils gemeinsam mit dem Staatsrat für Bezirke:

 

  1. Intensive Verhandlungen mit dem Personalamt über die Vereinbarung eines konkreten Personalentwicklungspfade und – wichtiger noch – Reaktionsmöglichkeiten auf Aufgabenveränderungen oder -zuwächse, die die Bezirksämter nicht steuern können.

 

  1. Erarbeitung eines gemeinsamen Benchmarkings, das die Besonderheiten der jeweiligen Bezirksämter berücksichtigt, und Bündelung der Aktivitäten zu Aufgabenkritik und Digitalisierung.

 

Zu 1. Vereinbarung mit dem Personalamt

 

Für das Bezirksamt ist ein Personalentwicklungspfad vereinbart worden, der zwar herausfordernd ist, aber die nötigen Entwicklungen zulässt. Dabei sind z.B. Stellen für Klimaschutz, Digitalisierung, Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst und Stabilisierungsvereinbarungen für den ASD bereits eingeflossen.

 

Diese Einschätzung ist möglich vor dem Hintergrund des Ausgleichs des strukturellen Personalkostendefizits in den Bezirksämtern. Dieser Ausgleich steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens 22/8556 – Starke Bezirke in schwierigen Zeiten: der Vereinbarung von Personalentwicklungspfaden im Rahmen einer Quantitativen Personalsteuerung. Um den Personalaufwuchs der Hamburger Verwaltung zu entdynamisieren sollen alle Fachbehörden sowie die Bezirksämter entsprechende Kontrakte mit dem Personalamt und der Finanzbehörde schließen.

 

Der vereinbarte Personalentwicklungspfad beruht auf aktuellen Aufgabenbestand der Bezirksämter. Die Erfahrung zeigt, dass dieser sich rasch ändern kann, z.B. durch Gesetzesänderungen, aber auch Senatsbeschlüsse oder Programme von Fachbehörden. Für Krisensituationen war von vornherein eine Anpassung der Obergrenzen vorgesehen. Den Bezirksamtsleitungen ist es jedoch gelungen, eine Prüfung der Obergrenze auf für die anderen Fälle zu vereinbaren, in denen sich Aufgaben nicht nur geringfügig verändern.

 

Zu 2. Vereinbarung gemeinsamen Vorgehens

 

Schon im Vorfeld hatten die Bezirksamtsleitungen und Staatsrat für Bezirke gemeinsame Anstrengungen in den Feldern Digitalisierung, Benchmarking und Aufgabenkritik vereinbart. Für die Digitalisierung ist hier die CDO-Organisation maßgeblich und für die Aufgabenkritik müssen selbstverständlich die Fachbehörden eingebunden werden. Diese Aspekte sind bereits in die Vereinbarungen eingeflossen.

 

Die Vereinbarungen erhalten dem Bezirksamt seine Steuerungsfähigkeit. Sie unterstützen es im Umgang mit Aufgabenveränderungen. Mit den Kontrakten wird insbesondere bei Übertragung und Veränderungen von Aufgaben im Zuge von Senats- und Bürgerschaftsdrucksachen festgelegt, dass regelhaft zu prüfen und darzulegen ist, ob und wie sich dies bei dringendem und erheblichem Mehrbedarf auf die Obergrenzen auswirkt. Die Vereinbarungen sichern somit den Beitrag der Bezirksämter zur Gesamtstrategie des Senats ab und erhalten ihre Handlungs- und Steuerungsfähigkeit.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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