Potential für Photovoltaikanlagen beim Schienenverkehr und P+R-Anlagen prüfen Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 02.03.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1
Für mehr erneuerbare Energie setzt die Stadt auf eine umfassende Nutzung der Dachflächen. Ab 2023 müssen bei Neubauten Photovoltaikanlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die Photovoltaikanlagenpflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden.
Mit der zweiten Fortschreibung des Klimaplanes will Hamburg bis 2030 die klimaschädlichen CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent reduzieren. Bis 2045 strebt die Stadt eine Emissionsminderung von mindestens 98 Prozent an, um CO2-Neutralität zu erreichen. Hierzu sollen u.a. öffentliche Gebäude zügig mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern ausgestattet werden. Hierbei ist auch das Potential der Bahnflächen und -gebäude zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die zuständige Fachbehörde wird ersucht,
keine Anlage/n
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