21-4546

Poppenbütteler Stieg: Historisches Steingrab retten Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-3953.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.02.2022
22.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde gebeten,

  1. das Steingrab am Poppenbütteler Stieg zu restaurieren
  2. eine Informationstafel zu errichten
  3. zu prüfen, wie dieses Steinzeitgrab in den Geschichtsunterricht der Hummelsbütteler Schulen eingebettet werden kann.

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu den Ziff. 1 und 2 wie folgt Stellung:

 

Für die Instandhaltung bzw. Wiederherstellung des Steingrabes ist der Verfügungsberechtigte, hier der Eigentümer, verantwortlich, der hierfür auch die finanziellen Mittel aufbringen muss. Das Archäologische Museum Hamburg ist gerne bereit, die Instandsetzung fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dies gilt auch für die Aufstellung einer Informationstafel, für die das Archäologische Museum Hamburg die fachlichen Informationen liefern kann.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) bzw. von SBH | Schulbau Hamburg (SBH) wie folgt Stellung:

 

Die für die allgemeinbildenden Hamburger Schulen geltenden Bildungspläne sehen einen Lebensweltbezug der fachunterrichtlichen Didaktik und Pädagogik vor (siehe hierzu bspw. der Bildungsplan der Stadtteilschulen Jahrgang 7-11 Geschichte Kapitel 2.4 Didaktische Grundsätze: Zum Kompetenzerwerb im Fach Geschichte https://www.hamburg.de/contentblob/4327780/0e42f20dca0ff325631f60a42ae79543/data/geschichte-sts.pdf, sowie der Bildungsplan der Grundschulen, Sachunterricht, Kapitel 2.4 Didaktische Grundsätze: Zum Kompetenzerwerb im Sachunterricht, https://www.hamburg.de/contentblob/2481914/1d0fd23fd4cf31935c9eadc288340ec7/data/sachunterricht-gs.pdf). 

 

Bezüglich der verbindlichen Vorgaben der Bildungspläne obliegt es den Einzelschulen, diese Vorgaben in ihren jeweiligen schulinternen Curricula umzusetzen. Dies gilt auch für den Lebensweltbezug. Eine weitergehende Detaillierung bezüglich der einzubeziehenden außerschulischen Lernorte ist in den Bildungsplänen nicht aufgeführt.

Eine verbindliche Vorgabe, die über die in den Bildungsplänen bereits gegebenen Rahmenbedingungen hinausgeht, ist nicht vorgesehen.

 

Die Stadtteilschule Poppenbüttel begrüßt grundsätzlich eine Einbindung des Steingrabs in den Gesellschafts- bzw. Sachunterricht. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

Die FB bzw. SBH nehmen die Pflege denkmalgeschützter Gebäude und schützenswerter Objekte sehr ernst. Daher hat SBH bereits im Jahr 2015 eine Inventarisierung aller entsprechenden Objekte vornehmen lassen. Ein Steingrab am Standort Poppenbüttler Stieg ist nicht Teil dieses Inventars. Der BSB und SBH liegen Informationen vor, dass es sich um einen Nachbau des Steingrabs handelt und das Original Teil des Museumsdorfs Volksdorf ist.

Sofern es sich bei dem Grab nachweisbar um das Original handelt, wird SBH seiner Verpflichtung zur Instandsetzung selbstverständlich nachkommen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n