21-4978.1

Poppenbütteler Stieg: Historisches Steingrab retten - Behörden Ping-Pong beenden Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.04.2022
Ö 9.6
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

-          Der Regionalausschuss Alstertal behandelte den Antrag Drs. 21-4978 in seiner Sitzung am 30.03.2022 und fasste den untenstehenden Beschluss einstimmig.

 

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 28.10.2021 die Rettung des historischen

Steingrabes auf dem Gelände der Stadtteilschule am Poppenbütteler Stieg beschlossen

(Drucksache 21-3953.1).

Gemäß Drucksache 21-4546 antwortet die Behörde für Kultur und Medien, dass der

Grundstückseigentümer für die Instandhaltung bzw. Wiederherstellung verantwortlich ist.

BSB und SBH schreiben, dass Ihnen Informationen vorliegen, dass es um einen Nachbau

des Steingrabs handelt und das Original Teil des Museumsdorf Volksdorf ist. Sofern es

sich bei dem Grab nachweisbar um das Original handelt, würde SBH seinen

Verpflichtungen zur Instandsetzung selbstverständlich nachkommen.

Das Museumsdorf Volksdorf hat auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass dieses

Steingrab nicht Bestandteil des Museumsdorfes ist.

Demgegenüber hat ein Mitarbeiter des Archäologischem Museum Hamburg bestätigt,

dass es sich bei dem Hügelgrab 34 auf dem Gelände der Schule Poppenbütteler Stieg um

eine umgesetzte Grabkammer handelt. Da es sich um eine Rekonstruktion mit originalen

Steinen handelt, gilt es weiterhin als Denkmal.

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

Die Verwaltung/Behörde für Kultur und Medien werden gebeten

  1. Offiziell der BSB und der SBH den formalen Status des Steingrabes auf dem Schulgelände Poppenbütteler Stieg mitzuteilen
  2. BSB und SBH zur Wiederherstellung und Instandhaltung des Steingrabes aufzufordern.

 

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

Anhänge

keine Anlage/n