21-3544

Poppenbütteler Schleuse: Trotz Baumaßnahmen Bootsverkehr ermöglichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3148.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde wird kurzfristig gebeten, zu prüfen, ob

  1. dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort von April bis Oktober jeden Jahres die Slipanlage und der Steg an der Poppenbütteler Schleuse für den Bootstransport ganzjährig zugänglich gemacht werden können.
  2. die Slipanlage an der Poppenbütteler Schleuse gen Ohlsdorf und der Steg Richtung Mellingburger Schleuse in einen verkehrssicheren Zustand für Bootsfahrer und Boote gebracht werden können.
  3. der blockierende Baum im Alsterlauf gen Ohlsdorf entfernt werden kann.
  4. jedes Jahr Ende März der Alsterlauf von den Bootsverkehr störenden Bäumen und Sträuchern befreit werden kann.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Slipanlage ist bereits ganzjährig zugänglich. Durch die aktuelle Baumaßnahme war die Nutzung nur an zwei Tagen im Juni während des Baus der neuen Treppenanlage zum Erreichen des hochwasserschutzbedingt neuen Platzniveaus eingeschränkt.

 

Zu 2.:

Die Slipanlagen an der Poppenbütteler Schleuse werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung instandgehalten. Dazu gehören die Erneuerung einzelner Holzbohlen und die Erneuerung des seitlichen Unterfahrschutzes. Aktuell sind Ausbesserungen beauftragt worden. Ein Ersatz der Rollen an der Slipanlage wird derzeit geprüft.

 

Zu 3.:

Bäume, die den Kanuverkehr blockieren oder die Verkehrssicherheit gefährden, werden zeitnah identifiziert und entfernt. Je nach Lage kann es durch ggf. notwendige Ortstermin und Auslastung der beauftragten Firmen einige Tage dauern. Der aktuell gegenüber dem Unterwasser-Steg im Wasser liegende Strauch blockiert den Alsterlauf nicht.

 

Zu 4.:

Die Entfernung abflusshindernder und die Verkehrssicherheit gefährdender Gehölze erfolgt ganzjährig, sobald entsprechende Fälle bekannt werden; siehe auch Antwort zu Punkt 3.. Umgefallene Bäume, die den Bootsverkehr nicht oder nur leicht behindern, genießen eine andere Priorität bei ihrer Beseitigung. Je nach Situation werden Handlungsmöglichkeiten geprüft und abgewogen. Einige Bäume können ggf. als wichtige ökologische Struktur im Gewässer verbleiben und bieten so zusätzlichen Lebensraum.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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