Poppenbütteler Schleuse: Bootsschleppe umfassend verbessern! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.26
- Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion
- Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag am 22.06.2022 einstimmig in geänderter Form.
Bei dem Neubau des Wehrs an der Poppenbütteler Schleuse hat der LBSG den „Staudamm“ gegenüber dem bisherigen Fußgängerniveau erhöht. Wegen dieser Erhöhung gibt es nun vier zusätzliche Stufen, wenn Boote gen Quelle ins Wasser gebracht oder herausgeholt werden sollen. Dieses ist nicht nur für die Freizeitsportler unbequem, da die Boote mehr getragen werden müssen, sondern erhöht auch das Beschädigungsrisiko für die Boote. Insbesondere bei Booten, die man bei der Poppenbütteler Schleuse ausleihen kann, konnte man bisher mit den kleinen Rollwagen die Boote direkt auf die Rollen herabgleiten lassen. Daraufhin hat die Bezirksversammlung Wandsbek gemäß Drucksache 21-3773.1 am 23.09.2021 beschlossen, daß es hierfür eine Lösung gegen soll.
Das Bezirksamt Wandsbek teilt gemäß Drucksache 21-4520 mit:
„Durch die notwendige leichte Anhebung des Schleusenvorplatzes an der Seite zum
Schleusenteich im Zug des Wegumbaus, musste temporär eine kleine Treppenanlage zur Anpassung an die Höhe des Bootssteges gebaut werden. Im Zuge der geplanten
Anpassung des Steges an die neue Geländehöhe werden die Stufen verfüllt und der
niveaugleiche Zugang zum Steg wieder hergestellt. In dieser temporären Phase auf den
Treppenstufen Rollen zu montieren, führt zu erheblichen Stolperstellen, weshalb darauf
verzichtet wurde.“
Nun stellt sich heraus, dass es nicht nur einen Höhenunterschied zwischen Treppenanlag
und Teich sondern auch zwischen der neuen Geländehöhe und der Treppenanlage gibt
(siehe Foto).
Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, zu prüfen, ob auch eine niveaugleiche Zuwegung zwischen dem neuen Geländelevel und der Treppenstufe an der nördlichen Bootsschleppe bis Ostern 2023 geschaffen werden kann.
Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.
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