22-0636.1

Polizeipräsenz im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.6

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion (Drs. 22-0636) im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek am 04.12.2024 einstimmig beschlossen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke.

 

In den vergangenen Sitzungen des Regionalausschusses Kerngebiet kam es wiederholt vor, dass die Polizei nicht anwesend war. Dies führte dazu, dass wichtige Anliegen und Fragen von Bürger*innen in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht direkt beantwortet werden konnten. Bürger*innen, die den Ausschuss besuchen, erwarten oftmals Auskünfte und Stellungnahmen der Polizei, um Anliegen wie Verkehrssicherheit,Kriminalitätsprävention oder Störungen im öffentlichen Raum besprechen zu können.

 

Die regelmäßige Teilnahme der Polizei ist aus unserer Sicht für eine zufriedenstellende Bürgerbeteiligung und Entscheidungsfindung im Ausschuss unerlässlich. In anderen Regionalausschüssen, wie beispielsweise in Rahlstedt, ist die Präsenz von mindestens zwei Polizeibeamten bei jeder Sitzung gewährleistet. Dies gewährleistet, dass Anliegen zeitnah und direkt besprochen werden können.

 

Um die Anliegen der Bürger*innen und die Arbeit des Ausschusses besser unterstützen zu können, bitten wir daher um eine regelmäßige Teilnahme der Polizei an den Sitzungen des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek.

 

Die Bezirksversammlungge beschließen:

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten, regelmäßig an den Sitzungen des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, wird gebeten, dass eine Vertretung entsandt wird, die sprachfähig zu den einzelnen Themen ist.
  2. Es wird angeregt, dass ein Polizeibeamter zur Teilnahme entsandt wird, um eine verlässliche Präsenz zu gewährleisten und Anliegen der Bürger*innen sowie des Ausschusses angemessen bearbeiten zu können.

 

 

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