Planungen für die Feuerwehren und Rettungsstationen im Stadtteil Rahlstedt Antrag der CDU-Fraktion
Mit der Drucksache 21-0543 wurde die zuständige Behörde aufgefordert, über die möglichen Pläne der Verlagerung der Freiwilligen Feuerwehr Meiendorf im Regionalausschuss Rahlstedt zu berichten. Bereits mit der Drucksache 20-0679 (Januar 2015) hat die Behörde für Inneres und Sport bereits wie folgt Stellung genommen:
Die Freiwillige Feuerwehr (FF) würde eine Verlagerung begrüßen. Der angedachte Standort am Bargkoppelweg ist für die FF Meiendorf prinzipiell nutzbar. Damit entfielen die derzeitigen Probleme am Standort Lofotenstraße. Zurzeit finden die erforderlichen umfangreichen Klärungen zu Fragen der Finanzierung des Grundstückerwerbs und des Feuerwehrgebäudes statt. Vor Abschluss dieser Klärungen ist eine Grundsatzentscheidung der Behörde für Inneres und Sport zugunsten des neuen Standortes nicht zu erwarten.
Nun haben sich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt Verzögerungen mit dem Neubau der Rettungswache an der Brockdorffstraße ergeben (siehe Drucksache 21/20123 Bürgerschaft):
Die ursprünglich geplante Bebauung des Grundstücks Brockdorffstraße 22 mit zwei
Baukörpern (einem Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr sowie einer Rettungswache für drei Rettungswagen) konnte vom Bezirksamt Wandsbek aufgrund des bestehenden Bebauungsplans sowie der geltenden Baumschutz- und Erhaltungsverordnung nicht positiv beschieden werden. Daher wird das Grundstück aktuell neu überplant. Hierfür ist eine Machbarkeitsstudie für den Bau eines Gebäudes, zur Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr sowie einer Rettungswache mit einem Rettungswagen von der Sprinkenhof AG erstellt worden, die derzeit mit den Nutzern abgestimmt wird. Der zeitliche Ablauf im weiteren Verfahren kann vor diesem Hintergrund noch nicht konkret benannt werden.
Die Feuerwehr- und Rettungseinsätze im Stadtteil Rahlstedt werden durch die Bebauung und die damit wachsende Bevölkerung in Zukunft zunehmen.
Auch mit den zusätzlichen Gewerbebetrieben des interkommunalen Gewerbeparks Viktoria- und Minervapark, werden die örtlichen Einsatzkräfte zukünftig vor neuen Herausforderungen stehen. Zusätzlich hat sich durch die Veränderung des Baurechtes und der Rechtsprechung, die Bebauung der Grundstücke im Stadtteil Rahlstedt geändert. Auf Grundstücken mit bisherigen Einzelhäusern mit ein bzw. zwei Wohneinheiten werden vermehrt Gebäude mit acht und mehr Wohneinheiten gebaut. Auch dieses muss bei der zukünftigen Planung der Einsatzmittel berücksichtigt werden.
In Rahlstedt wurden seit den 1960er Jahren vermehrt auch Hochhäuser gebaut. Auch auf diesen Grundstücken sind Verdichtungen geplant. Mit der Drucksache 21-0204.1 wurde u.a. zum Brandschutz für Hochhäuser geantwortet:
Die Zuordnung der Einsatzmittel erfolgt nach Alarmart. Für Hochhäuser kann nach Einschätzung der örtlichen Wachführer eine Objektschadensart (OSA) festgelegt werden. Diese legt im Brandfall abweichend von der Standardalarmierung nach Alarmart eine Erhöhung der zu alarmierenden Kräfte fest. Für kleinere Hochhäuser ist eine HLG (Hamburger Löschgruppe, bestehend aus 1 Einsatzleitwagen ELW, 1 Löschfahrzeug HLF, 1 Drehleiter DL) mit Ergänzungskomponente (1 Löschfahrzeug) mit einem TMF53 (Teleskopmastfahrzeug mit 53m Rettungshöhe) vorgesehen. Für größere Hochhäuser oder besonders gefährdete Objekte sieht die OSA zwei HLG mit Ergänzungskomponenten, ein TMF53, BDI (Einsatzführungsdienst), UDI (Umweltdienst) und ggf. einen Bereichsführer (Freiwillige Feuerwehr) vor. Die jeweilige Taktik im Einsatz wird durch den jeweiligen Einsatzleiter vor Ort auf der Basis der vorgefundenen Lage festgelegt. Einsatztaktik-Standards geben hierbei eine Orientierung. Grundsätzlich werden die Treppenräume vorrangig für einen Löschangriff genutzt. Vorinstallierte Steigleitungen werden im Regelfall genutzt und sorgen dabei für eine erhebliche Zeitersparnis.
Hier muss bei der zukünftigen Planung der Einsatzmittel berücksichtigt werden, dass die Bewohner seit langer Zeit in den Gebäuden wohnen und die Fluchtwegbedingungen (Zweiter Rettungsweg) entsprechend angepasst werden müssen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu veranlassen,
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.