Pilotprojekt: Flaniermeile Volksdorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4170.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.: Nach Abspreche mit dem PK35 besteht die grundsätzliche Möglichkeit eine Parkzeitbeschränkung einzurichten, wenn eine entsprechende bauliche Planung dafür vorliegt. Das PK35 weist darauf hin, dass eine übersichtliche Parksituation am besten hergestellt werden kann, wenn eine einheitliche Lösung für die gesamte Marktfläche umgesetzt wird und diese der Parkzeitbeschränkung der umliegenden Gebiete entspricht. Die Parkzeitbegrenzung im Umfeld beträgt 2 Stunden.
Aufgrund von bestehenden Mietverträgen einzelner Flächen des Marktplatzes durch VS ist eine einheitliche Lösung allerdings nicht umsetzbar. Entsprechend ist eine Umsetzung der Parkzeitbegrenzung außerhalb der Markttage also grundsätzlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Die Bedingungen hierfür sind, dass die Bereitstellung der Parkplätze für die Besucher der „Koralle“ und die Bereitstellung der durch einige Wochenmarkthändler angemieteten Plätze fortgeführt werden kann. Das Bezirksamt prüft weithin, ob und wie eine Lösung gefunden werden kann, die allen Interessen gerecht wird und nicht zu einer unübersichtlichen Parksituation führt.
Zu 2.: Grundsätzlich muss für die Beantragung und Genehmigung von Sondernutzungen das gängige Verfahren durchlaufen werden. Dies gilt auch für den Zeitraum der Flaniermeile Volksdorf. Die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek wird allerdings für den Bereich der Flaniermeile Volksdorf (inkl. Weiße Rose) im Vorfeld geeignete Flächen für Sondernutzungen definieren und prüfen, sodass das Antragsverfahren effizienter durchgeführt werden kann, weil die grundsätzliche Eignung der Flächen bereits vorabgestimmt wurde. Das Mobilitätsmanagement des Bezirksamts Wandsbek koordiniert die Sondernutzungen und unterstützt bei der Antragsstellung. Die Flächen für Sondernutzungen stehen für gastronomische Nutzung und Non-Food Nutzung gleichermaßen zur Verfügung.
Zu 3.: Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass während des Zeitraumes des Pilotprojektes keine vermeidbaren Straßen- oder Leitungsarbeiten durchgeführt werden, die zu einer Reduzierung von Parkplätzen oder Verkehrsbehinderung führen könnten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n