Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek - Teil 2 Kleine Anfrage vom 08.06.2018
Mit der Drucksache 20-5873 wurde erfragt, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Diese Frage wurde mit der Drucksache nicht beantwortet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 18.06.2018
1.) Wann ist -unterteilt nach den Punkten- mit Ergebnissen des Prüfauftrages zu rechnen?
Prüfergebnisse zur Drucksache 20-4468.1 liegen voraussichtlich noch vor der Sommerpause vor.
2.) Sind bereits weitere Rückmeldungen von den Eigentümern eingegangen?
Ja, eine weitere Rückmeldung.
3.) Wie lange läuft der Rahmenvertrag für Strom?
4.) Gibt es für den Rahmenvertrag Strom eine Sonderkündigungsklausel? Wenn ja, welche?
Zu Fragen 3. und 4.: Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) schließt die Rahmenverträge für die gesamte FHH. Die gewünschten Daten wurden bei der BUE abgefragt, das Bezirksamt Wandsbek hat folgende Antworten zu den Fragen 3 bis 5 erhalten:
BUE: Der aktuelle Rahmenvertrag Strom endet am 31. Dezember 2018. Für die Versorgung der nächsten vier Jahre (2019 - 2022) läuft das Vergabeverfahren. Es gibt eine Sonderkündigungsklausel für den Gesamtvertrag, nicht für einzelne Gebäude.
5.) Mit welchem Anbieter wurde der Rahmenvertrag Strom abgeschlossen?
BUE: Der Rahmenvertrag Strom wurde mit Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH abgeschlossen.
6.) Welche eigenen Immobilien weist das Bezirksamt Wandsbek mit welcher Dachfläche auf?
Ergänzend zur bezirklichen Drucksache 20-4069 vom 6. März 2017 werden folgende Eigentumsgebäude mit externer Nutzung aufgeführt:
Straße |
Eigene Nutzung / Träger |
Dachfläche qm² |
Erste Einschätzung |
Am Luisenhof 16 |
Träger |
230m² |
Für Solar wg. Bäumen im Umfeld nicht geeignet |
Bramfelder Ch.261 |
Träger |
Flachdach 138m² Satteldach 160m² |
Das Försterhaus wird derzeit wegen einer kompletten Sanierung betrachtet und steht unter Denkmalschutz. Wegen einer Rissbildung ist das Gebäude derzeit nicht geeignet. |
Charlottenburger Str. 1 |
Träger |
Gründächer 510m² Satteldach Altbau 100m² |
Wegen der bestehenden und zu erhaltenden Gründächer wären aufwändige Unterkonstruktionen erforderlich (6-stelliger Betrag). |
Herthastraße 20a |
Seniorentreff |
Flachdach 200m² |
Rahmenvertrag Strom gilt auch für die Seniorentreffs. |
Saseler Parkweg 3 |
Träger |
Satteldach 1566 m² |
Im Saselhaus werden derzeit erforderliche Brandschutzmaßnahmen geplant. In der Folge kann eine nähere Untersuchung der Dachqualität angestrebt werden. |
Saseler Straße 21 |
Träger |
Satteldach. 600m² |
Das Dach des BiM ist sanierungsbedürftig. Eine PV-Anlage wäre in der Gesamtmaßnahme zu betrachten. |
Schimmelreiterweg 1 / Brunskamp 17 |
Träger |
Flachdächer 796m² |
Betrachtung sollte im Zusammenhang mit den anstehenden RISE-Maßnahmen erfolgen. |
Tegelbarg 2c |
Hausmeister |
155m² |
Gesamtbetrachtung mit HdJ Tegelsbarg 2b |
7.) Hat das Bezirksamt Wandsbek bereits die weiteren Punkte des Antrages (Ausschreibung, Verteilung der Einnahmen, etc.) 20-4468 - Einnahmen des Bezirks Wandsbek steigern: Photovoltaikanlagenauf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek installieren geprüft? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein, warum nicht?
Da das Bezirksamt an die bestehenden Rahmenverträge gebunden und gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Haushaltsmittel verpflichtet ist, entfällt für die eigen genutzten Gebäude der Bezug von Strom aus Photovoltaikanlagen. Unabhängig davon führt das Bezirksamt weiter Gespräche mit den Eigentümern der in Frage kommenden Gebäude, um den Einsatz von Photovoltaik voranzutreiben. Die jeweiligen Eigentümer könnten den erzeugten Strom dann ins Netz einspeisen.
Bei den Eigentumsgebäuden des Bezirksamtes muss unterschieden werden zwischen eigenen Nutzern und Fremdnutzern. Eigennutzung bedingt eine Bindung an den Rahmenvertrag der BUE für die gesamte FHH. Die vom Bezirksamt vermieteten Eigentumsobjekte könnten für eine Ausstattung mit Photovoltaik betrachtet werden. Der Übersicht zu Frage 6. kann entnommen werden, dass das Bezirksamt dies im Zuge jeweils anstehender Maßnahmen bedenkt.
Denkbar wäre bei den geeigneten Eigentumsobjekten eine Überlassung der Dachfläche an einen Betreiber, der dann entweder seinen Strom an den Nutzer verkauft oder ins Gesamtnetz einspeist.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur bezirklichen Drucksache 20-5873 verwiesen und hier auf den Hinweis, eine genaue Bestandsanalyse im Kontext des geplanten Klimaschutzkonzeptes vorzunehmen.
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