Einnahmen des Bezirks Wandsbek steigern: Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek installieren Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprüngliche als Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-4468) im Planungsausschuss am 18.07.2017.
- Einstimmig beschlossen.
Im Jahr 2013 haben die Grünen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) aufgefordert, eine Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf stadteigenen Gebäuden zu prüfen. Mit Drucksache XIX-4477.1 teilte die zuständige Behörde mit, dass Photovoltaikanlagen nicht wirtschaftlich eigenständig betrieben werden können.
Kleinstädte wie beispielsweise Hamminkeln in NRW verpachten eigene Schul- und Behördendächer an Investoren. Der erzeugte Strom fließt zu günstigen Tarifen direkt in die Versorgung der entsprechenden Gebäude und die Pachteinnahmen entlasten die absolute Stromrechnung. So erzielt allein die Kleinstadt Hamminkeln jährlich einen Pachtgewinn von 1.200 Euro und eine Einsparung der Stromkosten von 5.000 Euro. Bei den Investoren handelt es sich um Private. Investitionen von der Stadt waren nicht erforderlich.
Das Bezirksamt Wandsbek hat bisher keine weiteren Initiativen unternommen, um zum einen Photovoltaikanlagen auf den Behördendächern zu installieren und um die Einnahmen des Bezirksamtes Wandsbek zu erhöhen.
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die Photovoltaik-Förderung wird mit verschiedenen Maßnahmen umgesetzt.
Das Bezirksamt Wandsbek sollte diese Chance nutzen und die Stromkosten signifikant senken, sowie zusätzliche Einnahmen ohne eigene Investitionen generieren.
Gemäß Hamburger Solaratlas sind bspw. das Kundenzentrum Bramfeld und das Bezirksamt Wandsbek überaus geeignet.
Weitere Informationen können der Internetseite des Solar Zentrums Hamburg entnommen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1.) Die Verwaltung möge prüfen, welche eigenen und gemieteten Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek für die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Betracht kommen. Der Bezirksversammlung ist entsprechend zu berichten.
2.) Die Verwaltung möge mit den Eigentümern der Gebäude des Bezirksamtes Wandsbek die Voraussetzungen für die Installierung von Photovoltaik-Anlagen abstimmen. Der Bezirksversammlung ist entsprechend zu berichten.
3.) Die Verwaltung möge prüfen, welche Voraussetzungen umzusetzen sind, um die geeigneten Gebäude für die Installierung von Photovoltaik-Anlagen für Investoren auszuschreiben.
4.) Die Verwaltung möge prüfen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die erzielten Einnahmen dem Etat des Bezirksamtes Wandsbek zugeführt werden können.
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