20-5873

Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek Kleine Anfrage vom 02.05.2018

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit der Drucksache 20 / 3883 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion beantragt, dass Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek installiert werden sollen.

(siehe auch Drucksache - 20-3883 - Einnahmen des Bezirks Wandsbek steigern: Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek installieren (Bezirksversammlung vom 21.09.2017).

Bisher wurde der Bezirksversammlung dazu noch kein Ergebnis mitgeteilt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:        14.05.2018

  1. Welche Prüfungen wurden bisher vom Bezirksamt vorgenommen und welche Ergebnisse wurden bereits erzielt?
  2. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Für die Prüfung einer Installation von Photovoltaikanlagen auf den Liegenschaften des Bezirksamtes muss zwischen Eigentumsobjekten und angemieteten Objekten unterschieden werden.

Die überwiegende Mehrzahl der Dienstgebäude ist angemietet. Die Installation von Photovoltaik kann insofern nur mit Genehmigung der Eigentümer erfolgen. Das Bezirksamt hat nach Beschlussfassung der Drucksache 20-4468.1 seinen Mietervertreter, die Sprinkenhof GmbH, um Unterstützung bei der Umsetzung des Beschlusses gebeten. Die Sprinkenhof hat die angemieteten Objekte geprüft hinsichtlich der Merkmale „alleiniger Nutzer bzw. Hauptnutzer“ und „Vertragslaufzeit“. Die Eigentümer der in Frage kommenden elf Objekte wurden daraufhin angeschrieben und um eine Prüfung gebeten. Mittlerweile liegt zu drei Gebäuden eine Ablehnung vor, die anderen Eigentümer wurden erneut um eine

Rückmeldung gebeten, Antworten stehen aus.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die FHH gesamtstädtisch einen Rahmenvertrag für Strom abgeschlossen hat, der aufgrund der vielen Gebäude einen günstigen Tarif beinhaltet. Bei Installation von Photovoltaik und Abnahme des erzeugten Stroms würden dem Bezirksamt höhere Kosten entstehen. Dies entspricht nicht der Vorgabe der Landeshaushaltsordnung nach einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen

Zu den Eigentumsobjekten des Bezirksamtes kann Folgendes mitgeteilt werden:

Auf dem Gebäude des Bauhofs befindet sich bereits eine Solaranlage (Leistung: 12kWp; Baujahr: 2008; Fläche: 50m² = 50.000kwh/a).

Bei der Prüfung der weiteren in Frage kommenden Eigentumsgebäude gilt bei einer Eigennutzung durch das Bezirksamt ebenfalls die Bindung an den oben genannten Rahmenvertrag.

Fördermöglichkeiten für die Installation von Photovoltaikanlagen bestehen nicht mehr. Anfallende Kosten wären durch das Bezirksamt zu tragen.

Im Zuge der anstehenden Dachsanierung am Jenfeld-Haus wurde die Installation einer Photovoltaikanlage unter Beteiligung eines Architekten und der EnergieNetz Hamburg eG (Partner der Solaroffensive Hamburg) geprüft. Aufgrund des vorhandenen Gründaches und dem Wunsch nach Erhalt des Gründachs wären umfangreiche Arbeiten erforderlich (Abtragen des vorhandenen Dachs zur Erstellung einer Unterkonstruktion). Aufgrund der Kosteneinschätzung (6-stelliger Betrag) wurde davon Abstand genommen.

Öffentliche Sportplatzgebäude eignen sich grundsätzlich nicht für Photovoltaik, da es keinen hohen Strom-, sondern Wärmebedarf gibt. Dieser wird aufwachsend durch Solarthermie abgedeckt.

Es wird empfohlen, im Zuge des geplanten Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk das Thema weiter zu bewegen. Darüber hinaus sollte bei anstehenden Sanierungen / Baumaßnahmen an den Eigentumsgebäuden eine mögliche Installation von Photovoltaik regelhaft mit betrachtet werden.

Anhänge

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