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Pfeiler für das Weihnachtsbanner in Rahlstedt begradigen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 03.12.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.10

Sachverhalt

Die Belebung des Ortskerns in Rahlstedt liegt alle Rahlstedterinnen und Rahlstedtern, der Bezirksverwaltung und der Politik sehr am Herzen. Umso wichtiger ist es, alle Vereine und Institutionen bei entsprechenden Maßnahmen gut und schnell zu unterstützen.

Wie uns der 2. Vorsitzende des Rahlstedter Kulturvereins berichtete, soll auch in diesem Jahr ein Weihnachtsbanner an den beiden Pfeilern am südlichen Ende der Fußngerzone an der Rahlstedter Bahnhofstraße Höhe Amtsstraße angebracht werden. Wie das beigefügte Foto zeigt, sind die Pfeiler etwas „windschief“. Abgesehen vom optischen Anblick, führt dies bei Wind dazu, dass die Seile zur Befestigung des Banners unterschiedlich stark belastet werden und dadurch leichter abreißen.

Eine Rückfrage in der Verwaltung hat ergeben, dass die Pfeiler augenscheinlich nicht durch die Stadt Hamburg aufgestellt wurden, obwohl an ihnen sogar offizielle Verkehrszeichen befestigt wurden (siehe Foto). Die Frage ob und wann eine Sondernutzung für die Pfeiler vergeben wurde konnte (noch) nicht geklärt werden.

Um den Rahlstedter Ortskern besser präsentieren zu können und Klarheit über die Verantwortlichkeiten zu bekommen, wäre es daher gut, die Pfeiler in die Verantwortung des Bezirksamtes zu bekommen. Die Pfeiler können dann begradigt und sicher im Boden verankert werden. Bei einer zukünftigen Nutzung können Vereine zum Aufhängen des Banners dann eine Sondernutzung der Pfeiler beim Bezirksamt beantragen.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die

Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird bzgl. der Pfeiler zum Aufhängen eines Banners im Ortskern Rahlstedt gebeten:

  1. Zu klären, wem die Pfeiler gehören.
  2. Sollte nicht geklärt werden können wem die Pfeiler gehören, diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten möglichst im Laufe des Jahres 2026 vor dem kommenden Weihnachtsfest in den Besitz des Bezirkes zu übernehmen oder diese durch andere Pfeiler zu ersetzen.
  3. Wenn diese übernommen werden können, diese im Laufe des Jahres 2026 vor dem kommenden Weihnachtsfest zu begradigen und im Boden sicher zu verankern, damit sich diese nicht erneut neigen.
  4. In einem möglichst leichtgängigen Verfahren sicherzustellen, dass das Weihnachtsbanner jährlich aufgehängt werden kann.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.12.2025
Ö 7.10
Anhänge
Lokalisation Beta
Rahlstedt Rahlstedter Bahnhofstraße

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