21-0205

Personalveränderungen bei der Hamburger Polizei auf Kosten der Prävention - Kürzung der Anzahl der "Bünabe", Kontaktbeamten beziehungsweise"Cop4U"?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Es ist bekannt geworden, dass es bei der Polizei Hamburg zu Personalveränderungen kommen wird, die insbesondere auch die Anzahl der „Bünabe“ (Bürgernahe Beamte) beziehungsweise Kontaktbeamten betrifft. Der Kontaktbeamte, der in den meisten Fällen auch als „Cop4U“ Schulen zugeteilt ist, ist durch seine enge Vernetzung in seinem Einsatzgebiet und der daraus erworbenen Kenntnis über die Bewohner und hier insbesondere der Jugendlichen im Stadtteil von unschätzbarem Wert in der präventiven Arbeit und somit in der Vermeidung von (Jugend-)Straftaten. Des Weiteren steigert der Kontaktbeamte durch fast täglich fußläufige Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Auch hierbei kommen der präventive Charakter und eben eine Verhinderung von Straftaten zum Ausdruck.

Mit der Drucksache 21/17239 antwortete der Senat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion u.a. auf die Fragen

 

In welchem Ausmaß kommt es zu Einsparungen und/oder Personalver-änderungen bezüglich der „Bünabe“ beziehungsweise Kontaktbeamten an den Polizeikommissariaten?

- Welche Kommissariate sind hiervon (Personalveränderungen) auf welche Weise und zu welchem geplanten Zeitpunkt betroffen?

 

mit :

 

Daten im Sinne der Fragestellung zu geplanten Personalveränderungen werden nicht gesondert statistisch erhoben. Für die Beantwortung wäre eine Einzelbetrachtung aller im Sinne der Fragestellung betroffenen Stellen

 

 

erforderlich. Die Auswertung von alleine 262 Stellen des BFS ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Dementsprechend wurden auch alle weiteren Fragen nicht beantwortet.

Um für die Ortsteile Rahlstedts einen Überblick über eventuelle Veränderungen zu bekommen, wiederholen wir unsere Fragen explizit für das zuständige PK38. 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde :

 

  1. In welchem Ausmaß kommt es zu Einsparungen und/oder Personalveränderungen bezüglich der „Bünabe“ beziehungsweise Kontaktbeamten an dem Polizeikommissariat 38?
  2. Auf wie viele Kontaktbeamte muss das PK38 verzichten?
  3. Wie wirken sich diese Einsparungen auf die Institution der „Cop4U“ bei den einzelnen Schulen in Rahlstedt aus?
  4. Warum sind die vorgenannten Einsparungen/Veränderungen bei den „Bünabe“, Kontaktbeamten beziehungsweise „Cop4U“ geplant?
  5. Inwieweit bedeuten die Einsparungen/Veränderungen eine Abkehr vom Konzept der „Bünabe“, Kontaktbeamten und „Cop4U“?
  6. Warum wird das Konzept der „Bünabe“, Kontaktbeamten und „Cop4U“ offenbar im großen Maße als entbehrlich angesehen und wie wirkt sich dies auf die Prävention von (Jugend-)Straftaten aus?

 

Anhänge

keine Anlage/n