Personalveränderungen bei der Hamburger Polizei auf Kosten der Prävention - Kürzung der Anzahl der "Bünabe", Kontaktbeamten beziehungsweise"Cop4U"?
Es ist bekannt geworden, dass es bei der Polizei Hamburg zu Personalveränderungen kommen wird, die insbesondere auch die Anzahl der „Bünabe“ (Bürgernahe Beamte) beziehungsweise Kontaktbeamten betrifft. Der Kontaktbeamte, der in den meisten Fällen auch als „Cop4U“ Schulen zugeteilt ist, ist durch seine enge Vernetzung in seinem Einsatzgebiet und der daraus erworbenen Kenntnis über die Bewohner und hier insbesondere der Jugendlichen im Stadtteil von unschätzbarem Wert in der präventiven Arbeit und somit in der Vermeidung von (Jugend-)Straftaten. Des Weiteren steigert der Kontaktbeamte durch fast täglich fußläufige Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Auch hierbei kommen der präventive Charakter und eben eine Verhinderung von Straftaten zum Ausdruck.
Mit der Drucksache 21/17239 antwortete der Senat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion u.a. auf die Fragen
- In welchem Ausmaß kommt es zu Einsparungen und/oder Personalver-änderungen bezüglich der „Bünabe“ beziehungsweise Kontaktbeamten an den Polizeikommissariaten?
- Welche Kommissariate sind hiervon (Personalveränderungen) auf welche Weise und zu welchem geplanten Zeitpunkt betroffen?
mit :
Daten im Sinne der Fragestellung zu geplanten Personalveränderungen werden nicht gesondert statistisch erhoben. Für die Beantwortung wäre eine Einzelbetrachtung aller im Sinne der Fragestellung betroffenen Stellen
erforderlich. Die Auswertung von alleine 262 Stellen des BFS ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Dementsprechend wurden auch alle weiteren Fragen nicht beantwortet.
Um für die Ortsteile Rahlstedts einen Überblick über eventuelle Veränderungen zu bekommen, wiederholen wir unsere Fragen explizit für das zuständige PK38.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde :
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt: 17.10.2019
Antwort zu Frage 1 bis 2:
Einsparungen im Sinne der Fragestellung hat die Polizei nicht vorgenommen; diese sind der-zeit auch nicht geplant, siehe auch Bürgerschafts-Drs. 21/17239. Die Drs. 21/17239 bringt lediglich zum Ausdruck, dass nicht alle Personalbewegungen, die es auch im Bereich der Bürgernahen Beamten regelmäßig gibt, ausgewertet werden können, um die in der Drucksache gestellte Frage beantworten zu können.
Antwort zu Frage 3 bis 6:
Auch in Rahlstedt ist keine Einsparung bei den Polizeivollzugskräften geplant, siehe auch hierzu die Drucksache 21/17239.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.