21-8411

Personalkostenmehrbedarf der SAJF Projekte durch den TV-L Tarifabschluss

Antrag

Letzte Beratung: 14.02.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

Der TV-L Tarifabschluss führt bei den Trägern der SAJF Projekte zu höheren Personalkosten, als diese mit den Zuwendungsbescheiden 2024 bewilligt wurden.

 

Die gestiegenen Personalkosten können nach jetzigem Stand nicht aus dem SAJF Haushalt refinanziert werden. Die Gespräche seitens des bezirklichen Jugendamtes mit der Sozialbehörde um zusätzliche Mittel  r Personalkosten in die SAJF-Zweckzuweisung zu steuern, scheinen bisher ergebnislos verlaufen zu sein.

 

Die Träger sind auf eine Refinanzierung der Personalkosten entsprechend TV-L  angewiesen und sind darüber hinaus entsprechend § 74, 5 SGB VIII für ihre SAJF Projekte auskömmlich zu finanzieren.

 

Die derzeitige Situation würde bei den Trägern dazu führen, unterjährig Personal entlassen zu müssen, unterjährig Arbeitsverträge im Stundenvolumen kürzen zu müssen oder die Sach- und Honorarmittel in erheblichem Ausmaß abzusenken.

 

Alternativ müssten SAJF Projekte entgegen der Angebotsplanung seitens des Jugendamtes eingestellt werden.

 

Beide Varianten sind nicht vertretbar.

 

Wir bitten daher den Jugendhilfeausschuss Wandsbek um folgende Beschlussfassung:

Petitum/Beschluss

  1. Der JHA Wandsbek unterstreicht die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung der der Wandsbeker  SAJF Projekte gemäß § 74,5 SGB VIII
  2. Der JHA Wandsbek fordert die Sozialbehörde auf,  den Personalkostenmehrbedarf entsprechend des TV-L Tarifabschlusses zusätzlich in die SAJF Zweckzuweisung einzusteuern.
  3. Der JHA Wandsbek bittet den Bezirksamtsleiter/ die BV sich bei der Sozialbehörde für die Erhöhung der Zweckzuweisung SAJF einzusetzen, um den Personalkostenmehrbedarf zu decken.

 

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