21-8163.1

Parksensoren gegen Falschparker im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 11.12.2023

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.02.2024
01.02.2024
Ö 15.5
Sachverhalt

 

Laut einem Bericht des NDR vom 23.10.2023 setzt die Stadt Lübeck Parksensoren gegen Falschparker vor und in Zuwegungen für Rettungsfahrzeuge ein. Wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden, dann gefährdet das Menschenleben.beck verzeichnet seit Beginn des Pilotprojekts signifikant weniger Falschparker in den betroffenen Bereichen. Das Pilotprojekt läuft seit Februar 2023.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:          02.01.2023

 

  1. Gab und gibt es im Bezirk Wandsbek Probleme mit solcher Art Falschparken, das vor und in Rettungszuwegungen stattfand/stattfindet? Liegen der Verwaltung Zahlen dazu vor aus den zurückliegenden Jahren (bitte ab 2018 jährlich auflisten) und gibt es hier eine Entwicklung?

 

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine dezidierte Differenzierung nach Örtlichkeiten im Sinne der Fragestellung zu.

 

  1. Gibt es im Bezirk Wandsbek Parksensoren gegen Falschparker?

Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht?

 

 

 

 

 

 

  1. Gibt es Planungen, ein Pilotprojekt „Parksensoren“ im Bezirk Wandsbek umzusetzen?

Falls ja, ab wann?

 

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Im Bezirk Wandsbek gibt es bislang weder Parksensoren gegen Falschparker, noch Planungen, ein Pilotprojekt „Parksensoren“ umzusetzen.

 

Ansätze zur Verbesserung der Freihaltung von Kreuzungsbereichen, Straßen und Feuerwehrzufahrten sind grundsätzlich zu begrüßen. Als ergänzende Maßnahme zur „klassischen“ Ahndung könnte sich der Einsatz von Parksensoren als weiterer Zugewinn im Sinne der Verkehrssicherheit erweisen, da dieser geeignet erscheint, Verkehrsteilnehmer durch gut sichtbare Sensoren stärker zu sensibilisieren und Verkehrsteilnehmer vor allem gesetzliche Halt- und Parkverbote, die nicht durch gesonderte Verkehrszeichen kenntlich gemacht sind, ggf. besser einhalten.

 

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in Hamburg kein eigens für das Stadtgebiet zuständiges Ordnungsamt existiert, sondern die jeweiligen Polizeikommissariate sowie das Parkraum-Management beim LBV ggf. entsprechend ihrer Gebietsgrenzen angebunden werden müssten, um zeitnah Kenntnis über entsprechende Falschparker zu erhalten.

 

Ferner wird auf das Projekt DigiPark hingewiesen, nach welchem durch eine angestrebte Änderung des Rechtsrahmens durch Scanfahrzeuge des Parkraummanagements ohnehin eine deutliche Effizienzsteigerung und damit Erhöhung des Flächendrucks (bis zum 20-fachen) beabsichtigt ist.

 

Eine parallele Pilotierung von zwei Projekten mit vergleichbarer Zielrichtung erscheint nicht sinnvoll. Es sollten zunächst die Ergebnisse des bereits angelaufenen Projektes „DigiPark“ und deren Effekte ausgewertet werden, bevor ein weiteres, im Hinblick auf die Kosten noch nicht quantifizierbares Projekt begonnen wird. In diesem Rahmen könnte auch zunächst der entsprechende Langzeiterfolg der Maßnahme in Lübeck beobachtet werden und ein Austausch mit den dortigen Stellen erfolgen.

 

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n