22-1331

Parkplatzsituation Wandsbek Gartenstadt Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2025 (Drs. 22-1067)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Behörden werden gebeten, zu prüfen,

- ob die eingebrachten Eichenspaltpfähle wieder entfernt werden können.

- ob die Anordnung des VZ 315 in dem Bereich möglich wäre.

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Die Bezirksversammlung (BV) Wandsbekverweist in ihrer Drucksache (Drs.) 22-1067 auf dieDrs. 21-8818, in der die Entfernung von Holzpfählen, sowie die Anordnung des Verkehrszeichens (VZ) 315 in dem Bereich der Straße Voßkuhlen/Tilsiter Straße angeregt wird.

Stellungnahme

  1. Entfernung Eichenspaltpfähle

Die Eichenspaltpfähle wurden vom Bezirksamt eingebracht. Die Straßenverkehrsbehörde der Polizei wurde nicht beteiligt und hätte diese Eichenspaltpfähle nicht anordnen können, da es sich um nicht anordnungsfähige Verkehrseinrichtungen handelt.

  1. Anordnung des VZ 315

Die Anordnung des Verkehrszeichens (VZ) 315 ist in der Straße Voßkulen nicht möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anordnung nicht vorhanden sind. Ausschlaggebend dafür sind die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV). Mit dieser Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zur Verkehrsberuhigung getroffen. In Ergänzung und Konkretisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg sind Vorgaben unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und der Verkehrsoptimierung zu beachten. Bei der Straße Voßkulen handelt es sich um eine Tempo 30-Zone. Das Geh-wegparken ist gemäß der HRVV in Tempo 30-Zonen nicht vorgesehen. Hier ist das Parken auf der Fahrbahn, unter anderem zur Geschwindigkeitsreduzierung, vorgeschrieben.

In der Tilsiter Straße ist aufgrund des Baumbestandes und des Schutzstreifens für Radfahrende das Gehwegparken nicht angeordnet. Seitenstreifen sind in Höhe Nr. 71 und gegenüber vorhanden. Auf dem Abschnitt zwischen Voßkulen und Am Stadtrand (Kreisel) ist das Parken auf der Fahrbahn möglich.

In der Pillauer Straße ist das Parken halbachsig oder ganzachsig auf dem Gehweg gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch das VZ 315 StVO angeordnet.

Fazit

Hinsichtlich der Entfernung der Eichenspaltpfähle ist die Straßenverkehrsbehörde (StVB) sachlich nicht zuständig. Die Pfähle wurden ohne Beteiligung/Anordnung der StVB des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 37 durch den Bezirk gesetzt. Die Entfernung obliegt daher wiederum ausschließlich dem Bezirk.

Die Anordnung des VZ 315 an besagten Örtlichkeiten ist rechtlich nicht möglich und daher nicht durchführbar.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Beim halbseitigen Parken fahren die Fahrzeuge beim Einparken auf die Platten.Das Befahren führt zu Gefahrenstellen r schwächere Verkehrsteilnehmer und einem erhöhtem Unterhaltungsaufwand.

Das Bezirksamt befürwortet das Entfernen der Eichenspaltpfähle nicht.

Das Verkehrszeichen VZ 315 muss von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.05.2025
Ö 14.4
Lokalisation Beta
Tilsiter Str. Pillauer Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.