Parkplatzsituation Marienthal: gebührenpflichtige und abgelehnte Einträge und Einlassungen der Straßenverkehrsbehörde in 333 Fällen (bez. Drs. 21-3888)
Letzte Beratung: 21.10.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 5.3.1
Der Hauptausschuss behandelte das Anliegen Drs. 21-3888 in seiner Sitzung am 13.09.2021 und bat das PK 37 um Stellungnahme zu dieser Eingabe und darum, diese dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft am 21.10.2021 zukommen zu lassen.
Stellungnahme der Polizei zur Eingabe
Eingabe eines Bürgers zur Gebührenerhebung der Polizei
Die in Rede stehenden Anträge wurden bei der Polizei bearbeitet und der Gebührenordnung entsprechend behandelt.
Dort wo es ersichtlich war, dass Kinder die Absender des jeweiligen Antrages waren, hat die Polizei von Gebühren Abstand genommen.
Inwieweit Antragsteller Anträge im Namen ihrer Kinder eingereicht und diese nicht als solche kenntlich gemacht haben, entzieht sich der Kenntnis der Polizei. Das ist auch nicht Gegenstand der Antragbearbeitung.
Auskünfte nach dem Transparenzgesetz sind davon unabhängig zu betrachten. Sie wurden entsprechend gesetzlicher Vorgaben erteilt.
Die Gebührenordnung nach dem Transparenzgesetz sieht eine Gegen- oder Aufrechnung von evtl. entstehenden Gebühren nicht vor.
Die Polizei bittet die Bezirksversammlung, hier den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft, dem eingebenden Bürger mitzuteilen, dass er sich hinsichtlich etwaiger Fragen zu Gebührenerhebungen durch die Polizei an das Justiziariat der Polizei wenden möge.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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