Parkplatzmangel im Neubaugebiet Jenfelder Au nach Liegenschaftserschließung? Kleine Anfrage vom 23.02.2023
Dem Auskunftsersuchen 21-6394.1 und den Plänen der Schlussverschickung zur Baumaßnahme Liegenschaftserschließung Jenfelder Au ist zu entnehmen, dass der Endausbau der Erschließungsstraßen ab Mai 2023 beginnen soll. Dabei sollen 185 Parkstände im öffentlichen Raum entstehen. Fraglich ist, ob diese Anzahl für insgesamt 1.300 Wohneinheiten ausreichend ist. Schon jetzt, bevor alle Wohneinheiten fertigstellt wurden, parken deutlich mehr als 185 Fahrzeuge an den Straßen. Im Hilde-Wulff-Weg (Planstraße K) sollen laut Schlussverschickung acht Parkstände hergestellt werden. Zurzeit parken in der Straße täglich um die 30 bis 35 Fahrzeuge.
In der Begründung zum Bebauungsplan Jenfeld 23 hieß es hingegen, dass es möglich sei an den Straßen in großem Umfang öffentliche Parkstände anzuordnen und sich überdurchschnittlich viele Besucherparkplätze herstellen ließen (Begründung zum Bebauungsplan Jenfeld 23: S. 44). Diese Beschreibung spiegelt sich nicht in der aktuellen Planung wider.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.03.2023
Im Mai 2012
Im Rahmen der derzeit stattfindenden Ausführungsplanung gibt es Anpassungen an den Plänen.
Eine Beteiligung eines Ausschusses der Bezirksversammlung mit der Schlussverschickung ist nicht vorgesehen.
Das Bezirksamt Wandsbek
Ja
Im Rahmen der Ausführungsplanung sind die Anpassungen an den entstandenen Wohnungsbau bereits erfolgt.
Bezogen auf die Anzahl der Wohneinheiten ergibt dies eine Quote von 14,2 %, die somit nur knapp unter den Zielwerten der Regelwerke für Hamburger Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) von 15-20 % liegt.
Die Planstraßen I bis L sind als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Diese Bereiche müssen entsprechend gestaltet werden und einen hohen Aufenthaltscharakter aufweisen. Dadurch können nicht mehr Parkstände geschaffen werden. Die Überwachung der Einhaltung der Verkehrsregeln obliegt der Straßenverkehrsbehörde.
Ja
Über Anliegerschreiben vor Baubeginn und über die Homepage des Bezirksamtes.
keine Anlage/n
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