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Parkplatzflächen Jüthornstraße 47 Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor.

Hinweis der Geschäftsstelle: Die Eingabe bezieht sich auf ein Gespräch zwischen einem Regionalbeauftragtem und dem Petenten.

vielleicht können Sie sich noch an mich erinnern. Wir lernten uns im April bei der Bürgersprechstunde mit Herrn Ritzenhoff kennen.
Mein Anliegen waren die vorhandenen Parkplatzflächen vor dem Haus Jüthornstraße 47.
Diese sind vorhanden, dürfen aber nicht benutzt werden, da das Schild 315 fehlt.
Sie waren damals so freundlich und haben mit dem Polizeikommissariat Wandsbek versucht, dieses Problem im Sinne des Bürgers zu klären.

Leider blieb das Polizeikommissariat stur und hat bis heute keine eindeutige Sichtbarmachung der Lage herbeigeführt. Weder fehlen Sperrbügel noch Feldsteine. Die Aussage des PK war, dass so etwas nicht in der Planung sei, es ist eindeutig genug!.
Nun ist die Fläche noch immer frei zugänglich und stellt eine böse, aber gewollte Falle für den Autofahrer da. Man kann hier sogar von Vorsätzlichkeit der Behörde sprechen. Im Sinne eines fairen Miteinanders ist dies jedoch sehr fraglich.

Nun aber lese ich in der Mopo vom 22.11.2024, dass die neue Ampel in Wandsbek genau diese Problematik der eingeschränkten Parkplätze angehen will. Hierzu wurden konkrete Aussagen gemacht.
So sollen 300 Parkplätze geschaffen - Sperrbügel entfernt und sogar das teilweise Parken auf Gehwegen wieder zugelassen werden.

Jetzt komme ich wieder auf Sie zu, mit der Bitte, mein Problem nicht zu vergessen.
Ich bitte Sie herzlich hier erneut tätig zu werden und dies bei der neuen Parkplatzplanung mit einzubeziehen. Die Flächen sind vorhanden und kein Autofahrer achtet auf das fehlende Schild 315. Es kann ohne großen Kostenaufwand schnell angebracht werden, und alles wäre gut.

In dieser Sache habe ich sogar ein Urteil des Amtsgericht Harburg, indem hier ebenfalls ein Handeln der Verkehrsbehörde angemahnt wird.
AZ 621 OWi 483/23 vom 04.01.2024
Text:...Sollte die Behörde in diesem Bereich ein Parken verbieten wollen, so wäre die Schaffung einer unmissverständlichen Beschilderung vor Ort nach Maßgabe der hierfür einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften erforderlich.

Es ist einfach nicht einzusehen, weshalb der Bürger hier in eine gewollte Falle tappt und um 55€ erleichtert wird und noch immer
keine Eindeutigkeit hergestellt wurde.

Bitte halten Sie mich in dieser Sache auf dem Laufenden.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Lokalisation Beta
Jüthornstraße

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