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Parkhaus des EKZ Steilshoop - Schrottautos zur Gefahrenabwehr entfernen lassen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

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18.02.2021
Sachverhalt

 

Das Parkhaus des Einkaufszentrums Steilshoop machte bereits am 14. Januar 2017 Schlagzeilen. An dem Tag gingen drei Autos in Flammen auf (Totalschaden), eine viertes wurde schwer beschädigt. (bit.ly/36OtSJt)

 

Nach eigenen Recherchen der CDU Bramfeld/Steilshoop, Anfang Dezember 2020, stehen in besagtem Parkhaus im Schreyerring derzeit 21 PKW ohne Kennzeichen. Einige von ihnen weisen Staubschichten von geschätzt mehreren Jahren auf, andere erlitten Vandalismusschäden und/oder sind mit Müll vollgestopft. Nicht mit aufgezählt sind Wagen, die zwar noch Kennzeichen montiert haben, jedoch kein gültiges HU-Siegel mehr besitzen.

 

Der nächste Feuerteufel könnte sich keine bessere Ausgangslage wünschen. Leicht zugängliche Fahrzeuge, die niemanden zu interessieren scheinen sind bestes Material für pyromanisch Veranlagte.

 

Einige Wagen wurden durch das Centermanagement offensichtlich mit einem warnenden Aufkleber versehen. Dieser fordert dazu auf, den jeweiligen PKW innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Zwei dieser Warnaufkleber datieren vom Mai 2020, einer vom Juli 2020.

 

Das EKZ ist zugleich ein Wohngebäude, dessen Bewohner und Bewohnerinnen durch überspringendes Feuer und giftigen Rauch bei Bränden im Parkhaus gefährdet sind. Zudem ist das Eigentum an ordnungsgemäß parkenden PKW durch überspringendes Feuer gefährdet.

 

Eine Gefährdung der Umwelt sowie eine Brandgefahr stellt auch das Auslaufen von Flüssigkeiten (bspw. Öl, Bremsflüssigkeit, Kraftstoff) aus langzeitabgestellten PKW dar.

Der Regionalausschuss möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten den Eigentümer des EKZ Steilshoop um eine Behebung zu bitten und zu prüfen, ob die abgemeldeten PKW eine Gefahr darstellen.
  2. Das Bezirksamt wird zusammen mit der Polizei gebeten die Autos ohne Kennzeichen oder ohne gültiges HU-Siegel hinsichtlich Diebstahlverdacht oder illegaler Verschrottung zu prüfen.
  3. Dem Regionalausschuss ist entsprechend zu berichten.

 

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