21-0505

Parken und Lärmschutz am geplanten Ganzjahresfreibad Rahlstedt

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Der Erweiterung des Hallenbades Rahlstedt um ein Ganzjahresfreibad stehen wir positiv gegenüber. Nachdem das Hallenbad saniert wurde, haben die Bauarbeiten bzgl. des Freibades begonnen. Geplant ist, dass sich die Rahlstedter ab Spätsommer 2020 über ein ganzjährig nutzbares Freibad in zentraler Lage freuen dürfen. Gerade für Familien mit Kindern bringt das neue Angebot viele Vorzüge mit sich. Auch die neugedachte Preisstruktur, vor allem in den Hamburger Sommerferien, lädt zu einem Besuch im Freibad ein.

Da viele Badbesucher den Bäderstandort mit dem Auto aufsuchen und der Raum für Parkplätze schon jetzt eine knappe Ressource ist, bleibt zu bedenken, wie die Parkplatzsituation, bei einer hoffentlich noch besseren Auslastung des Bäderstandortes, bewältigt werden kann.

Ein weiteres Problem ist in der Lärmemission zu sehen. Gerade die Anwohner in der angrenzenden Rahlstedter Straße könnten insbesondere in den Sommermonaten einem hohen Geräuschpotential ausgeliefert sein.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Von welcher Auslastung des Freibades wird ausgegangen (tägliche Besucherzahl)?

2)      Ist der bereits vorhandene Parkplatz ausschließlich den Besuchern des Hallenbades/Freibades vorbehalten oder ist dies ein öffentlicher Parkplatz?

3)      An welcher Stelle wird zusätzlicher Parkraum geschaffen? Falls nein, warum wird nicht von einer höheren Parkplatznachfrage ausgegangen?

4)      Welche Auflagen wurden dem Betreiber Bäderland bzgl. einer Eindämmung der Lärmemissionen zum Schutze der näheren Nachbarschaft des neuen Freibadgendes auferlegt? Falls nein, warum wird dort keine Notwendigkeit gesehen?

 

Anhänge

 

keine Anlage/n