Parken im Kupferdamm (bzgl. Drs. 22-1611) Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1872)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Das Polizeikommissariat 38, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zur oben genannten Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Im September 2024 ordnete das Polizeikommissariat 38 gemäß § 45 StVO aus Gründen der Verkehrssicherheit und -ordnung an, das bestehende Gehwegparken im Bereich Kupferdamm 71–97a zu reduzieren.
Infolgedessen mussten die entsprechenden Verkehrszeichen angepasst und versetzt werden.
Die Reduzierung des Gehwegparkens war erforderlich, da die dort vorhandenen Aufstellflächen lediglich eine Breite von ca. 1,40 bis 1,80 Metern aufwiesen und dadurch Teile des ohnehin schmalen Gehwegs mitgenutzt wurden.
Dies führte dazu, dass der Gehweg für Fußgänger stellenweise nicht mehr nutzbar war. Zur Beseitigung dieses sicherheitsgefährdenden Zustands war eine Einschränkung des Gehwegparkens unumgänglich. In diesem Zusammenhang wurde deshalb im betreffenden Bereich ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet, um das Parken auf der Fahrbahn aufgrund des zeitlich etwas hohen Verkehrsaufkommens zu unterbinden.
Insgesamt hat sich an der bestehenden Sachlage seither nichts geändert.
Im Übrigen gilt: Das Parken auf der Fahrbahn ist gemäß § 12 StVO grundsätzlich überall dort zulässig, wo es nicht ausdrücklich verboten ist und eine verbleibende Fahrbahnbreite von mindestens 3,00 Metern gewährleistet bleibt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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