Open-Air-Kinos als fester Bestandteil der Wandsbeker Kulturlandschaft: Einrichtung eines Fördertopfes im Haushalt 2026 Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 6.5
Open Air Kinos haben sich in Hamburg in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der sommerlichen Kulturlandschaft entwickelt. Sie verbinden Kultur, Gemeinschaft und Stadtleben auf eine besondere Weise. Menschen aller Altersgruppen kommen unter freiem Himmel zusammen, um gemeinsam Filme zu erleben.
Auch für den Bezirk Wandsbek bieten solche Veranstaltungen großes Potenzial. Sie schaffen niedrigschwellige und inklusive Kulturangebote im öffentlichen Raum, stärken den sozialen Zusammenhalt und fördern die Identifikation mit dem eigenen Stadtteil. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, Plätze und Parks im Bezirk zu beleben und neue Begegnungsorte entstehen zu lassen.
Die Verwaltung hat bereits geprüft, inwieweit die Durchführung von Open Air Kinoveranstaltungen im Bezirk möglich ist. Das Ergebnis zeigt, dass die Rahmenbedingungen grundsätzlich gegeben sind und mehrere geeignete Standorte in Betracht kommen.
Um die erfolgreiche Umsetzung solcher Veranstaltungen zu ermöglichen, soll für das Haushaltsjahr 2026 ein eigener Fördertopf eingerichtet werden. Aus diesem Fonds können soziale Träger, Stadtteilkulturzentren, Vereine und Initiativen finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung von Open Air Kinoveranstaltungen erhalten. Ein Fördervolumen von rund 30.000 Euro würde es ermöglichen, über mehrere Sommerabende hinweg Open Air Kinos im Bezirk durchzuführen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge daher beschließen:
Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein Fördertopf (konsumtiv) in Höhe von 30.000 Euro zur Unterstützung von Open Air Kinoveranstaltungen im Bezirk Wandsbek eingerichtet. Aus diesem Fonds können soziale Träger, Stadtteilkulturzentren, Vereine und Initiativen Zuschüsse für die Planung und Durchführung entsprechender Veranstaltungen beantragen. Die Förderung soll projektbezogen erfolgen und kann bis zu 15.000 Euro je Vorhaben betragen. Die Beantragung und Vergabe der Mittel erfolgt analog zum Verfahren der Sondermittel im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.