22-1973

On Demand Angebot in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1893)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.12

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Fachbehörde wird gebeten,

1. Zeitnah eine Genehmigung für das Angebot aus der Drs. 22-1592 zu erteilen um den Start kurzfristig zu ermöglichen und den Mobilitätsausschuss frühzeitig über den geplanten Start zu informieren

2. Sicherzustellen, dass das Angebot trotz der zeitlichen Verschiebung über mindestens ein Jahr läuft und das Angebotsende entsprechend zu verschieben

3. Mit den Anbietern ins Gespräch zu gehen um eine tageszeitliche Ausweitung des Angebotes zu erwirken ggf. auch in mehreren Stufen. Dabei sollen u.a. die Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Busverkehr eine weniger enge Taklung hat und in denen die Schnellbahn gut ausgelastet ist

4. das Angebot zum Start und während der Laufzeit breit zu kommunizieren um vielen Menschen das Angebot bekannt zu machen

5. Die Nutzung des Angebotes bereits während des Angebotszeitraumes zu evaluieren und vierteljährlich im Mobilitätsausschuss über die Erfahrungen zu berichten, dabei soll für mindestens für den 1. und 3. Termin ein Referent in den Mobilitätsausschuss entsendet werden, dabei sollen auch ggf. erforderliche Anpassungen des Angebotes erörtert werden.

6. Bei diesen Terminen soll zusätzlich über das Projekt mit autonomen Shuttles im ondemand-

Verkehr im Wandsbeker Süden berichtet und erörtert werden, wie autonome Fahrzeuge die Ausweitung des Angebotes in ganz Wandsbek unterstützen können.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz für drei Bediengebiete in Hamburg wurde von den beiden Antragstellerinnen eigeninitiativ und eigenwirtschaftlich gestellt. Die Verantwortung für den Betrieb und die Durchführung liegt damit nicht in der BVM, sondern bei den Unternehmen.

Derzeit ist der Antrag noch nicht vollständig und es hat eine Vielzahl von Einwendungen von zu beteiligenden Unternehmen und Institutionen gegeben, die erörtert und bewertet werden müssen. Die Antragstellerinnen haben bereits mitgeteilt, dass die Organisation dieses möglichen Angebots noch Zeit in Anspruch nehmen wird und streben die Aufnahme des Betriebs nunmehr zum 1. Januar 2026 an.

Den Umfang und Einzelheiten des beantragten Verkehrsangebots bestimmen die Antragstellerinnen auch unter Berücksichtigung der organisatorischen und wirtschaftlichen Machbarkeiten selbst. Die BVM prüft, ob der Antrag für den beabsichtigten Betrieb genehmigungsfähig ist. Fragen und Anregungen zum beabsichtigten Betrieb sind daher vorrangig von den Unternehmen selbst zu beantworten bzw. mit denenzu erörtern.

Die Antragstellerinnen haben die BVM inzwischen wissen lassen, dass im Antrag hinsichtlich der Beschreibung der täglichen Betriebsdauer eine missverständliche Formulierung gewählt wurde. Der Verkehr soll durchaus nicht nur zweimal 30 Minuten in den äersten Tagesrandlagen betrieben werden, sondern auch zu weiteren Zeiten. Eine exakte Benennung der täglichen Betriebszeiten durch die Antragstellerinnen steht noch aus.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.12
Anhänge

keine Anlage/n

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