21-3367

Oldenfelder Bürgerpark Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1939)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 31.08.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt die beabsichtigte Übernahme des Grundstücks des Oldenfelder Bürgerparks in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts und empfiehlt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, dem Bezirksamt die für die Werterstattung gegenüber der Finanzbehörde erforderlichen Mittel mit dem Ziel der Übernahme bis Ende 2020 bereitzustellen.
  2. Um den Oldenfelder Bürgerpark nach der Übernahme durch das Bezirksamt gründlich instand zu setzen und wiederherzurichten, rückt dessen Aktivierung und Entwicklung im Arbeitsprogramm „Planung und Bau Stadtgrün“ für 2021 in die Kategorie „Priorisierte Projekte“ auf.
  3. Die Planung für die Aktivierung und Entwicklung des Oldenfelder Bürgerparks erfolgt über eine öffentliche Bürgerbeteiligung und in enger Abstimmung mit dem Bürgerverein Oldenfelde e.V. als langjährigem Akteur und Interessensvertreter.
  4. Die Festwiese bleibt für Veranstaltungen wie Osterfeuer und dergleichen erhalten.
  5. Die mit Grabeland Parzellen belegte Teilfläche des Flurstücks 4103 bleibt als solche erhalten. Das Bezirksamt prüft, inwieweit diese ggf. mittel- bis langfristig in Kleingärten überführt werden können.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA hat die erforderlichen Mittel für die Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks bereitgestellt und begrüßt die Priorisierung des Projektes für 2021.

Darüber hinaus bestehen seitens der BUKEA keine Bedenken gegen die im Beschluss aufgeführten Planungen bezüglich des Oldenfelder Bürgerparks.

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2:

Die BUKEA hat die Haushaltsmittel dem Bezirksamt im Oktober 2020 bereitgestellt, das Bezirksamt hat das Flurstück im 4. Quartal 2020 angekauft und die Grundinstandsetzung wurde in den Entwurf des  Arbeitsprogram  2021 Stadtgrün unter priorisierte Projekte aufgenommen.

 

Das priorisierte Projekt wurde nicht für die Umsetzung in 2021 durch die Gremien der Bezirksversammlung beschlossen.

 

Zu 3.:

Das Bezirksamt wird im Jahr 2021 notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumpflege, Sanierung Wegedecken, Ausstattungen) durchführen und den Oldenfelder Bürgerverein, auch wg. der dort z.B. vorhandenen guten Kenntnisse der Örtlichkeiten sowie Bodenverhältnisse etc., einbinden.

 

Wenn das Projekt Neuordnung Oldenfelder Bürgerpark zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird (Voraussetzung positive Beschlusslage über das Arbeitsprogramm Stadtgrün) wird das Bezirksamt einen Beteiligungsprozess initiieren.

 

Zu 4.:

Es ist nach dem heutigen Stand nicht geplant die Festwiese aufzulösen. Die Wiesenfläche wurde bereits in den Mähauftrag des Bezirksamtes aufgenommen und wird ab 2021 regelmäßig gemäht. Sie ist somit für Veranstaltungen besser nutzbar als in der Vergangenheit. Ebenso hat das Bezirksamt bereits die regelmäßige Mülleimerleerung bei der Stadtreinigung in Auftrag gegeben.

 

Zu 5.:

Es gibt aktuell keine Planung, die Grabeland-Parzellen aufzulösen, das ist erst langfristig angedacht.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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