Oldenfelder Bürgerpark Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1939)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die BUKEA hat die erforderlichen Mittel für die Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks bereitgestellt und begrüßt die Priorisierung des Projektes für 2021.
Darüber hinaus bestehen seitens der BUKEA keine Bedenken gegen die im Beschluss aufgeführten Planungen bezüglich des Oldenfelder Bürgerparks.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2:
Die BUKEA hat die Haushaltsmittel dem Bezirksamt im Oktober 2020 bereitgestellt, das Bezirksamt hat das Flurstück im 4. Quartal 2020 angekauft und die Grundinstandsetzung wurde in den Entwurf des Arbeitsprogram 2021 Stadtgrün unter priorisierte Projekte aufgenommen.
Das priorisierte Projekt wurde nicht für die Umsetzung in 2021 durch die Gremien der Bezirksversammlung beschlossen.
Zu 3.:
Das Bezirksamt wird im Jahr 2021 notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumpflege, Sanierung Wegedecken, Ausstattungen) durchführen und den Oldenfelder Bürgerverein, auch wg. der dort z.B. vorhandenen guten Kenntnisse der Örtlichkeiten sowie Bodenverhältnisse etc., einbinden.
Wenn das Projekt Neuordnung Oldenfelder Bürgerpark zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird (Voraussetzung positive Beschlusslage über das Arbeitsprogramm Stadtgrün) wird das Bezirksamt einen Beteiligungsprozess initiieren.
Zu 4.:
Es ist nach dem heutigen Stand nicht geplant die Festwiese aufzulösen. Die Wiesenfläche wurde bereits in den Mähauftrag des Bezirksamtes aufgenommen und wird ab 2021 regelmäßig gemäht. Sie ist somit für Veranstaltungen besser nutzbar als in der Vergangenheit. Ebenso hat das Bezirksamt bereits die regelmäßige Mülleimerleerung bei der Stadtreinigung in Auftrag gegeben.
Zu 5.:
Es gibt aktuell keine Planung, die Grabeland-Parzellen aufzulösen, das ist erst langfristig angedacht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n