Örtlichkeit: Kramer-Kray-Weg von Ohlendieck bis ggü. Nr. 18
Letzte Beratung: 07.11.2024 Ausschuss für Mobilität Ö 5.14
In den oben genannten Bereichen des Kramer-Kray-Weges wird der öffentliche Entwässerungsgraben durch Kraftfahrzeuge widerrechtlich befahren und als Parkfläche genutzt. Durch dieses ordnungswidrige Parken und Befahren kommt es zu Beschädigungen der öffentlichen Straßengräben und Verdichtung des Bodens.
Auch vor dem Hintergrund wiederkehrender Beschwerden schlägt die Verwaltung daher zum Schutz des Entwässerungsgrabens den Einbau von ca. 82 Eichenspaltpfählen im Kramer-Kray-Weg vor. Durch den Einbau von Eichenspaltpfählen sollen weitere Beschädigungen vermieden und die Funktion des Grabens (Versickerung) erhalten bleiben. Eine häufige, stark aufwandserhöhte Unterhaltung des Grabens könnte sonst aus den vorhandenen Ressourcen nicht gewährleistet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Zustimmung gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.