Örtlichkeit: Kramer-Kray-Weg von Ohlendieck bis ggü. Nr. 18
In den oben genannten Bereichen des Kramer-Kray-Weges wird der öffentliche Entwässerungsgraben durch Kraftfahrzeuge widerrechtlich befahren und als Parkfläche genutzt. Durch dieses ordnungswidrige Parken und Befahren kommt es zu Beschädigungen der öffentlichen Straßengräben und Verdichtung des Bodens.
Auch vor dem Hintergrund wiederkehrender Beschwerden schlägt die Verwaltung daher zum Schutz des Entwässerungsgrabens den Einbau von ca. 82 Eichenspaltpfählen im Kramer-Kray-Weg vor. Durch den Einbau von Eichenspaltpfählen sollen weitere Beschädigungen vermieden und die Funktion des Grabens (Versickerung) erhalten bleiben. Eine häufige, stark aufwandserhöhte Unterhaltung des Grabens könnte sonst aus den vorhandenen Ressourcen nicht gewährleistet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Zustimmung gebeten.