22-0890

Öffentlichen Stromanschluss für Veranstaltungen im Ortskern Rahlstedt bereitstellen V Beschluss der Bezirksversammlung am 14.09.2023 II Kleine Anfrage vom 20.01.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-8580 wurde am 18.03.2024 vom Bezirksamt Wandsbek geantwortet „Der Beschluss befindet sich noch in Bearbeitung, die Stellungnahme erfolgt nach der Bearbeitung“

 

Mit der Drucksache 21-8774 wurde am 23 04.2024 geantwortet, auf die Frage:Wann werden Ergebnisse (Lösungen) zu den einzelnen Punkten zum Beschluss der Bezirksversammlung am 14.09.2023 zur Drucksache 21-7545.1 vorliegen?“

 

Antwort vom Bezirksamt Wandsbek:

 

Voraussichtlich im Mai 2024“.

 

Mit der Drucksache 22-0004 wurde am 26 06.2024 geantwortet, auf die Frage:Wann werden Ergebnisse (Lösungen) zu den einzelnen Punkten zum Beschluss der Bezirksversammlung am 14.09.2023 zur Drucksache 21-7545.1 vorliegen?“

 

Antwort vom Bezirksamt Wandsbek:

 

Das Bezirksamt Wandsbek verweist auf die Drs. 21-8774. Eine abschließende Lösung wird im Sommer 2024 erwartet.“.

 

Mit der Drucksache 22-0239 wurde am 24.09.2024geantwortet, auf die Frage:Wann werden Ergebnisse (Lösungen) zu den einzelnen Punkten zum Beschluss der Bezirksversammlung am 14.09.2023 zur Drucksache 21-7545.1 vorliegen?“

 

Antwort vom Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt ist seit 2023 in noch laufenden Gesprächen und Kontakt zu den örtlichen Akteuren, auch einem maßgebenden Grundeigentümer. Hierbei werden insbesondere technische und Vertragsmodalitäten sowie zuwendungsrechtliche Fragen erörtert. Im Rahmen der Gespräche konnten bisher keine abschließenden Ergebnisse erzielt werden; daher ist ein sachlicher Vorgriff auf einzelne Fragestellungen im Sinne des Beschlusses zu Drucksache 21-7545.1 nicht möglich. Das Bezirksamt beabsichtigt, die Gespräche im IV. Quartal 2024 fortzusetzen mit dem Ziel, den Sachverhalt möglichst zeitnah abzuschließen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Stromanschlusses nebst hlereinrichtung, um größere Veranstaltungen im Bereich der Wandseterrassen zu ermöglichen?

 

  1. Wenn keinen Sachstand, warum nicht?

 

  1. Welchen Sachstand hat die Stromversorgung für die ule der Verbundenheit?

 

  1. Wenn keinen Sachstand, warum nicht?

 

  1. Welchen Sachstand haben die Beratungen zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und dem Verein Rahlstedter Netzwerk e.V. über die Modalitäten für die Bereitstellung, Betreuung, Abrechnung des Stromabschlusses?

 

  1. Wenn keinen Sachstand, warum nicht?

 

  1. Welchen Sachstand hat der Vertragsentwurf, mit dem der Betrieb des Stromanschlusses auf den Wandseterrassen vertraglich abgesichert werden soll?

 

  1. Wenn keinen Sachstand, warum nicht?

 

  1. Welchen Sachstand hat die Ermittlung der Kosten für die Erstellung des Stromanschlusses und wurden schon entsprechende Angebote eingeholt?

 

  1. Wenn keinen Sachstand, warum nicht?

 

  1. Welchen Sachstand hat die Prüfung, ob es zeitnah möglich ist die 12 Bodeneinbauleuchten auf der Platzfläche vor dem Restaurant „Schweinske“, für die Beleuchtung der Säuleneichen, entsprechend, wie es das Bezirksamt Wandsbek im Zuge der Planung zur Neugestaltung der Fußngerzone im Jahre 2009 in Abstimmung mit Anliegern und Geschäftsinhabern eingeplant hat, leuchten zu lassen?

 

  1. Wenn keinen Sachstand, warum nicht?

 

  1. Wann wird das Bezirksamt Wandsbek den Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 Drucksache 21-7545.1 den Sachverhalt endgültig abschließen und warum erhält die Bezirksversammlung keine Stellungnahme zum aktuellen Stand und den Verzögerungen?

 

  1. Welches Arbeitsprogramm aus den Fachabteilungen (Straßen, Stadtgrün, Wasserwirtschaft) des Bezirksamtes Wandsbek ist für die Umsetzung des Beschlusses vom 14.09.2023 Drucksache 21-7545.1 federführend?

 

  1. Ist für die Umsetzung des Beschlusses vom 14.09.2023 Drucksache 21-7545.1 noch ein weiterer Beschluss der Bezirksversammlung für das federführende Arbeitsprogramm notwendig?

 

 

 

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